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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    im Diskussionsfieber Avatar von Michi5880
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    Kann mir das mal jemand erklären... was heißt denn erleichterte Beweisführung.

    Dachte das in solchen Fällen, wo keine Fahrlässigkeit vorliegt, der Krankenhausträger per Übernahmeverschulden haftet, da der Operateur als Angestellter des Trägers ja praktisch zur Operation delegiert wurde.
    "Only steel can heal...!"


    Das
    Ist
    So
    Schei**e

    - schlimmer wirds nimmer e.V. Mitglied








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  2. #2
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    long ago...
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    würde mich auch mal interessieren...
    --- Im Schweigen ruhen Gnaden, die sich dem Redenden versagen ---



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  3. #3
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Nö, n Übernahmeverschulden ist das, wenn du was ausführst, was dir jemand gesagt hat, wozu du eigentlich nicht in der Lage bist (zB wenn du einer OP-Schwester sagen würdest, sie soll allein die OP durchführen).
    Die erleichterte Beweisführung bedeutet IIRC eine Umkehr der Beweislast, das heisst, das Krankenhaus/der Operateur muss die sachgerechte OP nachweisen und nicht die Patientin die fehlerhafte. Schlagt mich wenns falsch ist.



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  4. #4
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    long ago...
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    ... klingt zumindest sehr plausibel. leider
    --- Im Schweigen ruhen Gnaden, die sich dem Redenden versagen ---



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  5. #5
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    Nee ist genau richtig Demnaechst koennen wir also auch noch als Juristen arbeiten was ?



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