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Liebe Stex2-Absolventen!
Das IMPP weist in seinen "Praktischen Hinweisen" zur Prüfung (blaue DIN A5-Broschüre) auf Seite 6/7 auf folgendes hin:
"Sollten Sie der Meinung sein, dass einzelne Aufgaben unklar, missverständlich, unbeantwortbar oder in sonstiger Weise fehlerhaft sind, haben Sie die Möglichkeit, schriftliche Hinweise an das IMPP zu richten.
Derartige Zuschriften können noch im Rahmen der Prüfungsauswertung (nur) berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb einer Woche nach der Prüfung beim IMPP eingehen. Ihre Anmerkungen werden in jedem Fall sorgfätig geprüft."
Das heißt konkret: Wer später noch einen Punkt ergattern will, muss klagen. Aber wer geht schon gern für einen Punkt vor Gericht?!
Bei dem o.g. Verfahren ist es also primär wichtig, dass man strittige Fragen im o.g. Sinne innerhalb von einer Woche bemängelt (sekundär die Begründung evtl. mit Quellenangabe), damit das IMPP diese Aufgabe(n) kritisch prüft und evtl. eine (Eure) 2.Lösungsantwort anerkennt bzw. die Frage aus der Wertung nimmt und ihr so einen Fehler-Punkt weniger habt.
Beides kommt im Endeffekt aufs gleiche raus und kann Euch an einer Notengrenze zum Bestehen bzw. besseren Note verhelfen.
Werde MEDI-Learn bitten, ins Netz zu stellen, bei welchen Aufgaben das Potential für Beschwerden am Größten ist!
Trotzdem gilt unabhängig von der Begründung:
Mit jedem Hinweis an das IMPP (notfalls anonym) steigen unsere Chancen! Also, Mach mit!!!