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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    ........z.B. diese Aufgabe mit der Glisson-Schlinge : in der 5-bändigen Reihe Neuroorthopädie vom Springe-Verlagg steht, daß sowohl JEDE Art von manueller Intervention ( d.h. auch Massage ) als auch die Glisson-Schlinge untersagt ist.

    Ergo eine sichere Frage, die aus der Wertung genommen werden muss. Weiss nun jemand, ob ich nur per Brief Einspruch beim IMPP erheben kann? Oder geht das auch per mail?
    Oder übernimmt das medilearn??

    Krze Antwort, dann würde ich mich drum kümmern!


    P.S.: Kennt jemand PD Rabenstein ( davor wohl Erlangen/ (Rostock?) )? Leider erst seit Mai in Mannheim und so gibt es noch keine Prüfungsprotokolle.......
    Im Fach Innere doch eher schade! ;-/



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  2. #2
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    Ich habe damals im Physikum eine Frage rausstreichen lassen - per Brief an das IMPP. Da gab es zwei mögliche Antworten (Physik...) die eine war

    Cges = C1 + C2

    und die andere

    1/Cges = 1/C1 + 1/C2

    oder so, war irgendwas mit Kondensator-Gesamtkapazität...

    Ich weiß nicht, ob das IMPP emails annimmt, sicherheitshalber würde ich es per Brief machen. Morgen zur Post kommt er ja noch rechtzeitig an.

    Gruß,
    Manfred



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  3. #3
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    PD Rabenstein hat hier in Erlangen erst im letzten Sommersemester habilitiert - ist also seine erste Prüfung.

    Er war hier in der Med1 (Gastroenterologie).

    Ich hatte ihn im Untersuchungskurs, dort war er zwar nicht der freundlichste, aber er hat im Gegensatz zu vielen anderen versucht uns was beizubringen.

    Am besten geht ihr mal als Prüfungsgruppe zu ihm hin und stellt euch vor.

    Viel Glück!



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  4. #4
    Premium Mitglied Avatar von antonella
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    Die beiden Gleichungen sind aber grundverschieden. Weiß nicht wie du das gemacht hast? Aber viel Glück.



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  5. #5
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    Ich hab die zweite Formel oben falsch getippt (Physikum ist lange her ), ich denke sie lautete:

    1 / Cges = 1 / (C1 + C2)


    Auf jeden Fall waren zwei äquivalente Gleichungen angegeben...



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