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    Kann mir einer sagen, wie das mit dem Einspruch nach erhalt des LPA Bescheides funktioniert? Ich habe zum Bsp die Frage A5 wo es um den AV Blopck III geht laut IMPP falsch ( habe den SM genommen, wie auch von medilearn als richtig angesehen) Nun ist dieser Punkt bei mir entscheidend für die Notengrenze. Lohnt es sich einspruch zu erheben und wenn ja wie stelle ich das an? Einfach einen Brief ans LPA ich erhebe EWinspruch gegen den Bescheid?
    Danke
    Geändert von Käthe27 (12.11.2007 um 10:20 Uhr)



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