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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Gibts hier Leute, die einen Nachteilsausgleich bei der ZVS durchbekommen haben?

    Ich würde gerne 1 Semester Wartezeit abkürzen... Ich hätte mein Abi eigentlich im Sommer 2004 gemacht, wurde aber im Februar 04 ziemlich krank und musste deswegen 1 Semester aussetzen. Auf der ZVS Seite steht ja nun mal, dass man dieses Wartesemester dann trotzdem anerkannt bekommen kann, da das verzögerte Abi ja nicht meine Schuld war.

    Aber nun erkennen die meine Belege scheinbar einfach nicht an und langsam bin ich doch etwas genervt.
    Ich hatte denen ein amtsärztliches Gutachten geschickt, wo drin steht, woran ich krank war und das ich ein Semester aussetzten musste. Allerdings war dieses Gutachten an die Kindergeldkasse adressiert, weil ich deshalb beim Amtsarzt war damals. Man kann aber problemlos die wichtigen Fakten herauslesen.
    Weiterhin hatte ich dann noch eine Bescheinigung der Schule beigelegt, wo auch noch mal dran stand, dass ich krankheitsbedingt ein Semester ausgesetzt hatte.

    Was denn also noch? Wollen die das einfach nicht akzeptieren? Habe etwas das Gefühl, die wollen mir einfach Steine vor die Füße schmeissen... Denn man kann es wirklich erkennen, dass ich die Wahrheit sage.



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  2. #2
    stud.med -> stud.jur.
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    Naja, das ist schwer zu beurteilen. Aber ich glaube mal gelesen zu haben, dass die Entscheidung über einen Nachteilsausgleich immer im Einzelfall geklärt werden muss von der ZVS und man sich nicht auf irgendetwas beziehen kann a la "1 Semester krank gewesen = 1 Semester Wartezeit verkürzen"....
    Übrigens könnte ich mir vorstellen, dass es bei dir nicht greift, weil das Semester aussetzen nix mit deinem Abischnitt zu tun hat. Also zumindest kenn ich es nur so, dass man einen Nachteilsausgleich auf Schnittverbesserung o.ä. stellt, weil man z.B. aufgrund einer schweren Krankheit oder aufgrund starker privater Probleme einen schlechteren Abischnitt hat als man normalerweise gehabt hätte. Da muss man aber dann auch beweisen wie es vor "dieser schweren Zeit" war. Sowas halt...
    Die ZVS denkt sich bei dir wohl "Na, dennoch hätte er nach dem 1 Semester ein 1,xer Abi machen können".

    Hmm...frag am besten mal direkt bei der ZVS nach dem Grund nach.



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  3. #3
    stud.med. Avatar von Linda.1001
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    Sorry,aber er hat Recht. Man kann sich sozusagen ein Wartesemester 'gutschreiben' lassen, wenn man ein halbes Jahr später Abi machen musste aufgrund von Krankheit o.ä. . Die Verbesserung des Abidurchschnitts aufgrund von Krankheit ist auch möglich, das ist dann aber ein ganz anderer Anrag und muss andere Kriterien erfüllen, siehe Stichwort Schulgutachten etc.
    Ich würde mich evtl. mal von einem auf so einem Gebiet spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen, wenn es darum geht deine Ansprüche durchzusetzten. Er kann dir da bestimmt besser weiterhelfen.

    Viel Erfolg, Gruß, Linda.



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  4. #4
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    Also das ist schon so wie Linda das sagt. Es gibt da 2 verschiedene Nachteilsausgleiche (Wartezeitverbesserung und Abischnittverbesserung)

    Einen Rechtsanwalt kann ich mir nicht leisten, ist mir zu riskant.

    Ich könnte pokern, denn ich möchte im Grunde eh im WS 08/09 starten und habe dann auch ohne das zusätzliche Wartesemester 9 Wartesemester beisammen. In der Theorie würde das in den letzten beiden WSern gereicht haben. Aber wer weiß schon wie das diesmal aussieht?

    Und irgendwo seh ich es nicht ganz ein... wenn es diese Regelung gibt, dann muss sie doch auch zur Anwendung kommen... Denn an meinem Willen hats nicht gelegen, die wollten mich im KH halt nicht früher frei lassen und danach wollte der Schuldirektor nicht mehr, weil ich zu viel verpasst hatte.



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  5. #5
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    Ich würde einfach mal bei der ZVS anrufen!
    Als ich dieses WiSe auch einen Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt habe, wurde der auch nicht anerkannt . Habe dann dort angerufen und gefragt, warum das so sei. Die Dame in meiner Gruppe war sehr nett und hat mir genau erklärt, warum das nicht funktioniert (bzw. funktionieren wird). Die Gründe sind zwar banal und ungerecht, aber etwas dagegen unternehmen ist, bzw. war nicht möglich...

    Wie gesagt: anrufen, beraten lassen und eventuell doch zum Anwalt gehen.
    Das einzige was mir gerade auffällt ist, dass du extra schreibst, dass die Gutachten für die Kindergeldkasse gedacht waren und nicht für die ZVS. Ich weiß, dass die das Ganze mit der korrekten Adressierung sehr ernst nehmen. Auf der HP steht extra, dass die Gutachten und Schreiben explizit nur für die Vorlage bei der ZVS gedacht sein müssen! Und da ma in einem schönen Bürokratenstaat leben, kann ich mir vorstellen, dass die deine Gutachen nicht anerkennen, weil sie für die KIndergeldkasse geschrieben wurden! :-/
    GREEEETZ



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