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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    28.10.2003
    Beiträge
    37
    Hallo,

    in der Schweiz sollte man sich ja meist früh bewerben und unterschreibt eventuell dementsprechend auch früh einen Arbeitsvertrag für ein PJ-Tertial.
    Was ist, wenn man diesen Vertrag nicht erfüllen kann, weil etwas dazwischenkommt oder man kurzfristig noch etwas anderes gefunden hat?

    Ist das absagen problematisch oder meist unkompliziert?

    Grüsse,
    Komodo



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  2. #2
    unsensibel Avatar von Lava
    Mitglied seit
    20.11.2001
    Ort
    schon wieder woanders
    Semester:
    FA
    Beiträge
    30.095
    Da musst du bei deinem Spital nachfragen, wie die das handhaben. Kann gut sein, dass man eine Gebühr zahlen muss, wenn du "zu spät" absagst.

    Das mit dem Arbeitsvertrag ist übrigens auch unterschiedlich. Manch einer schickt einem den Vertrag schon 2 Jahr vor Stellenantritt zu, in der Chirurgie in Basel war es aber z.B. so, dass ich die Zusage zwar hatte, der Vertrag aber erst 3 Monate vorher kam.
    "tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami



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