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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Wie sieht das aus?wenn man vom LPA diese anerkannt bekommen hat,heißt das dann man hat den "schein".das lpa kann ja keinen ausstellen,hat es aber dann in den akten drin und den muss man dann bei anmeldung zum examen nicht einreichen.
    aber muss die uni noch irgendwas genehmigen?bin grade verwirrt,will meiner freundin unbedingt einen klugen tipp geben



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  2. #2
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    Ich glaube die Universität muss die Äquivalenzanerkennung machen.

    Diese reicht man dann beim LPA anstelle des Scheins ein.



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  3. #3
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    das lpa hat grünes licht gegeben,aber muss sie nun der uni bescheid geben?muss die noch was zustimmen?



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  4. #4
    neonröhrengebräunt Avatar von Xylamon
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    Erst die Uni, dann das LPA... aber wenn das LPA schon grünes Licht gegeben hat, was willst du mehr? Vielleicht sollte sie es sich vom LPA nochmal schriftlich bestätigen lassen.
    As we move on, as we progress...
    To increase the pressure, ease the stress...
    And what you hear is not a test...
    Oh YES



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  5. #5
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    frage ist,wenn das lpa die klausur als bestanden ansieht,kann die uni dann sagen -wir erkennen es nicht an? sie hat sie außerhalb ihrer heimatuni geschrieben,nämlich im ausland. jetzt hat sie angst,dass die heimatuni das nicht anerkennt.sie muss ja ggf. sich von der klausur abmelden.also kurz,hat das lpa das recht zu entscheiden,ob sie nochmal ran muss oder nicht?wie muss man dann weiterverfahren?



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