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  1. #1
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    Hallo Ihr!
    Wenn ich meiner Begründung für das Zweitstudium Zeugnisse und Bescheinigungen beilegen will, müssen die Kopien dann beglaubigt sein?
    Viele Grüße!

    Die Frage hat sich grad erledigt... Im ZVS-Dokument http://www.zvs.de/service/Download/M08.pdf steht:
    beglaubigte Kopien aller Belege und
    Nachweise über Studienleistungen und
    andere Tätigkeiten zur Begründung Ihres
    Zweitstudienantrages.


    Ich glaub, ich sollte wieder ins Bett gehen
    Geändert von Mietzekatze (27.11.2007 um 09:14 Uhr)



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  2. #2
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    jap, müssen beglaubigt sein!
    mach das am besten über ein amt in deiner nähe
    Die Weisheit des Lebens besteht im Ausschalten der unwesentlichen Dinge.



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