Wenn man abbrechen will, braucht man dafür kein Attest. Dann bleibt man weg, bekommt fleißig Fehltermine und wenn die in der Studienordnung bestimmte Anzahl überschritten ist, fällt man durch das Seminar, weil es weder regelmäßig noch erfolgreich besucht wurde.
Damit ist natürlich auch ein Versuch weg.
Wenn man ernsthaft krank ist, und deshalb seine Fehlzeiten überschreiten muss, kann man unter Umständen via Härtefallantrag doch noch bestehen.
Hat man nur Zweifel, ob man es überhaupt schaffen kann und das mit Krankheit/Attest ist nur eine "Notlüge", dann sollte man es auf jeden Fall versuchen, denn selbst wenn man dann durch das Seminar/Klausur/Prüfung fällt, hat man noch die Wiederholungsmöglichkeiten. Und selbst wenn das nichts wird, hat man trotzdem noch nicht mehr verloren, als in der Situation von oben, in der man sofort aufhört.