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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    04.04.2002
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    Achtung! Das ZVS-Verfahren wird zum WS 2005/06 geändert! Diese FAQ besitzt dafür (noch) keine Gültigkeit!

    Hallo liebe Studienbewerber
    und zukünftige Kommilitonen,

    da in den Medi-Learn-Foren immer wiederkehrende Fragen vor allem zum Bewerbungs- und Verteilungsverfahren der ZVS gestellt werden, versuche ich in diesem Artikel mal, die häufigsten Fragen zu beantworten.
    Wichtig: Diese Angaben habe ich nach bestem Wissen zusammengestellt, Anspruch auf Richtigkeit besteht nicht!
    Ebensowenig ersetzt dieser Artikel das Lesen des ZVS-Info-Heftes!

    So, nun aber zum Inhalt :

    1. Was ist die ZVS?
    2. Woher bekomme ich das ZVS-Info und das Antragsformular?
    3. Wozu brauche ich das Info?
    4. Muß ich mich bei der ZVS bewerben? Geht das nicht über die Uni selbst?
    5. Kann ich einen Quereinstieg über ein anderes Fach versuchen?
    6. Welchen NC bzw. wie viele Wartesemester brauche ich, um einen Studienplatz zu bekommen? Was ist er und wie wird er ermittelt?
    7. Was zählt als Wartesemester? Muß ich mich bewerben, um Wartesemester angerechnet zu bekommen?
    8. Wie funktioniert das Vergabe- und Verteilverfahren?
    9. Bis wann muß ich mich bewerben?

    1. Was ist die ZVS?

    Die ZVS ist die "Zentralstelle zur Vergabe von Studienplätzen", die Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen – wie eben auch Medizin – vergibt.

    2. Woher bekomme ich das ZVS-Info und das Antragsformular?

    Das ZVS-Info gibt es in Arbeitsämtern und deren Berufsinformationszentren, an Gymnasien, Universitäten und der ZVS selbst. Das Antragsformular ist im Info enthalten oder kann unter www.zvs.de heruntergeladen werden. Das Info wird für jedes Semester neu herausgegeben.
    (Anmerkung: Die ZVS nimmt die Antragsformulare vorerst vom Netz, wenn der Bewerbungsschluß erreicht ist. Die Formulare stehen dann ab Beginn des neuen Bewerbungsverfahrens wieder zur Verfügung)

    3. Wozu brauche ich das Info?

    Im Info stehen sämtliche Details zu angebotenen Studiengängen, den jeweils zur Verfügung stehenden Unis, die den Studiengang anbieten sowie dem gesamten Vergabe- und Verteilverfahren.

    4. Muß ich mich bei der ZVS bewerben? Geht das nicht über die Uni selbst?

    Ja, du mußt dich bei der ZVS bewerben. Seit kurzem besteht zwar auch die Möglichkeit, sich durch ein Auswahlgespräch an einigen Unis zu qualifizieren, die Teilnehmer dieses Auswahlverfahrens werden aber (durch verschiedene Methoden, Details auf der ZVS-Homepage (www.zvs.de) oder im Info) aus dem Pool der ZVS-Bewerber herausgesucht.

    5. Kann ich einen Quereinstieg über ein anderes Fach versuchen?

    Das hängt sehr stark von der jeweiligen Uni ab. Tendenziell wird es aber immer schwerer, als Nicht-Medizinstudent zu scheinpflichtigen Veranstaltungen zugelassen zu werden. Auskünfte erteilen hier die Studiendekanate oder Fachschaften der jeweiligen Fakultäten.

    6. Welchen NC bzw. wie viele Wartesemester brauche ich, um einen Studienplatz zu bekommen? Was ist er und wie wird er ermittelt?

    Der NC ist der "Numerus Clausus". Er gibt den Notendurchschnitt an, den man benötigt, um in einem bestimmten Studiengang angenommen zu werden. Er ist keine starre, willkürlich festgesetzte Zahl, sondern ergibt sich in jedem Bewerbungsverfahren neu aus der Anzahl der Bewerber, der Qualifikation der Bewerber sowie der in diesem Fach zur Verfügung stehenden Zahl von Studienplätzen. Genau dasselbe passiert mit der Wartezeitgrenze. "Den" NC oder "die" Anzahl Wartesemester gibt es also nicht, man kann sich allerdings in etwa an den Vorjahreswerten orientieren, die unter www.zvs.de einzusehen sind.

    7. Was zählt als Wartesemester? Muß ich mich bewerben, um Wartesemester angerechnet zu bekommen?

    Wartesemester sind Semester (Halbjahre) ab dem Erlangen der Hoschulzugangsberechtigung – bei Medizin dem Abitur – in denen nicht studiert wurde. Eine Bewerbung bei der ZVS ist nicht notwendig, um Wartesemester angerechnet zu bekommen. Zur Wartezeit zählen auch Ausbildungen, Wehr- oder Zivildienst, FSJ o.ä.....
    NICHT zur Wartezeit hingegen zählt die Zeit, in der man an einer Uni, Fachhochschule oder anderen Form der Hochschule eingeschrieben ist! (Auch ein Grund, sich den Weg als Quereinsteiger lieber nochmal zu überlegen...) Dieses sogenannte "Parkstudium" bringt einem also keinerlei Vorteile im ZVS-Vergabeverfahren!

    8. Wie funktioniert das Vergabe- und Verteilverfahren?

    Zuerst einmal ist es wichtig, Vergabe- und Verteilverfahren voneinander zu unterscheiden.
    Im ersten Schritt – dem Vergabeverfahren – wird entschieden, WER einen Studienplatz bekommt, also nach Qualifikationen (Abinote, Wartezeit etc.) aus dem GESAMTbewerberpool ausgesucht. Gehört man zu denjenigen, die einen Platz erhalten, kommt man in den Pool für das Verteilverfahren.
    Im zweiten Schritt – dem Verteilverfahren – wird also geschaut, an welcher Uni man seinen Platz erhält. Hierbei sind die Auswahlkriterien: die Abinote, Sozialkriterien (dazu später mehr) und (nachrangig!) die Wartezeit sowie eventuelle Sonderanträge sowie natürlich die von der jeweiligen Uni zur Verfügung stehenden Studienplätze.
    25 % der Studienplätze gehen an diejenigen, die unter dem Bewerberpool auf diese Uni den besten Abischnitt haben. Die restlichen 75% werden nach Sozialkriterium und Abinote vergeben. Das heißt, zuerst kommen alle mit Sozialkriterium 1, dann mit Kriterium 2 etc. bis Kriterium 5. Sind beispielsweise nicht mehr genug Plätze an der Uni frei, um alle Bewerber mit Kriterium 5 an der Uni unterzubringen, dann wird unter den Bewerbern mit Kriterium 5 (und natürlich Erstwunsch an diese Uni) nach Abinote sortiert. Ergibt sich hier wieder ein Pool von Bewerbern, die z.B. als Abinote alle 2,4 haben und Sozialkriterium 5 und können diese nicht alle verteilt werden (weil es nicht mehr genug Plätze für alle mit dieser Qualifikation gibt), dann entscheiden nachrangige Kriterien – Wartezeit, geleisteter Dienst, Losverfahren. Die Sozialkriterien im einzelnen sind: 1 = Schwerbehinderte, 2 = Studienbewerber, bei denen durch Familie „vor Ort“ eine Ortsbindung besteht (Ehe, Kinder, nicht aber die Eltern...), 3 = Studienbewerber, die soziale oder wirtschaftliche Gründe nachweisen können, die sie an diesen Ort binden (Pflege von Personen, die nicht durch andere Personen durchgeführt werden kann oder ein Arbeitsverhältnis besteht, durch welches Studium finanziert werden kann), 4= Bewerber, die am/beim Studienort bei Ihren Eltern wohnen bzw. bei Ihnen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, 5 = alle anderen.
    Auch hier lohnt es sich, sich an den unter www.zvs.de publizierten Vorjahreswerten zu orientieren, an welchen Unis reelle Chancen bestehen, einen Platz zu erhalten. Denn: Die ZVS vergibt natürlich erst einmal an diejenigen, die den jeweiligen Ort an erster Stelle gewünscht haben. Erst, wenn alle Bewerber mit Erstwunsch einen Platz dort erhalten haben und DANN noch Plätze frei sind, wird erneut nach den gleichen Kriterien unter denen verteilt, die diesen rt an zweiter Stelle angegeben haben usw.
    Es mach also durchaus keinen Sinn, eine Uni, an der man mit annähernder Sicherheit eh nicht genommen wird, an erste Stelle zu setzen – aufgrund des Verfahrens „verschenkt“ man so quasi seinen Erstwunsch und wird vielleicht deswegen nicht an der Zweitgenannten Uni zugelassen, obwohl man bei einer Nennung an erster Stelle dort einen Platz hätte bekommen können. Also lieber realistische Wünsche angeben und sich hinterher die böse Überraschung sparen, daß man ganz woanders gelandet ist, als man eigentlich wollte. Genausowenig Sinn macht esnatürlich, eine Uni, die schon nie alle Erstbewerber zulassen konnte, an zweite oder dritte Stelle zu setzen.
    Es ist ziemlich wichtig, daß man dieses Verfahren versteht, um sich eventuelle Enttäuschungen zu ersparen. Also: Genau lesen, verstehen und erst dann die Bewerbungsunterlagen abschicken.

    9. Bis wann muß ich mich bewerben?

    Bewerbungsschluss für die ZVS-Bewerbungen ist immer der 15.Januar für das folgende Sommersemester und der 15. Juli für das folgende Wintersemester. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist – die Unterlagen müssen bis zu diesen Terminen vollständig bei der ZVS VORLIEGEN! (Absenden allein reicht nicht!). Später eigehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

    So, ich hoffe, dieses Info hat euch ein paar Fragen beantwortet. Sollten jemandem Fahler auffallen oder sollen weitere Fragen eingearbeitet werden, bitte eine kurze Mail an die o.g. Adresse.

    Viel Erfolg bei der Bewerbung!

    Sebastian
    Geändert von Sebastian1 (14.10.2004 um 06:45 Uhr)



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  2. #2
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    Hallo,

    eure Darstellung zum ZVS-Auswahlverfahren ist nicht mehr aktuell. Durch Einführung des Auswahlverfahrens der Hochschulen, über das 24% der Studienplätze vergeben werden, ergibt sich eine ganz andere Situation, was die Sache mit dem Erststudienort angeht.

    Wenn man einen unrealistischen Erststudienort angibt, verschenkt man nicht mehr nur seinen Orts-Erstwunsch, sondern oft sogar völlig die Möglichkeit *überhaupt* einen Studienplatz zu erhalten.


    Anders als früher ist daher *strategisches* Wählen angesagt. Wenn man die Chance sieht, daß man in das Auswahlverfahren der Hochschulen kommt (und die Chance ist sehr hoch, es werden nämlich drei mal so viele Bewerber wie es Studienplätze gibt zugelasssen, siehe link 1), hat man drei Möglichkeiten, seine Wahl zu treffen:

    Hat man einen recht guten Abischnitt (knapp am Landes-NC vorbei), ist es am sinnvollsten, eine Uni zu nehmen die auf ein Auswahlgespräch verzichtet. An diesen Unis (im ZVS-Heft mit einer 8 markiert) wird man dann automatisch nach Note ausgewählt. Man riskiert natürlich einiges, wenn man zu hoch pokert und eine sehr beliebte Uni nimmt. Denn wird man von der einen Hochschule abgelehnt, bei der man ins Auswahlverfahren gelangt, ist man aus dem Spiel komplett draussen, übrigens für immer, weil man an dem Hochschulverfashren nur ein mal im Leben teilnehmen darf. (vergleiche link 2)

    Hat man einen schlechten Abischnitt (der gerade noch reicht ins Auswahlverfahren der Hochschulen zu kommen),wird man evtl. Eine Uni nehmen,an der man die Chance erhält, sich persönlich in einem Auswahlgespräch vorzustellen oder auf seine Berufserfahrungen hin zuweisen etc.

    Hat man einen schlechten Abischnitt, (der gerade noch reicht ins Auswahlverfahren der Hochschulen zu kommen) kann man auch eine dieser notorisch ungeliebten Unis wie Halle angeben. Dort wurde man letzes Jahr sogar noch mit einem Scnitt von 3,0 zugelassen (wenn man zuvor die Hürde in die Hochschulauswahl-Verfahrensquote in seinem Land genommen hätte)

    Noch Fragen?!

    1)http://www.zvs.de/NC/WS2001/001/HAV_Ausw01_2.htm
    2)http://www.zvs.de/NC/WS2001/001/HAV_Med.htm
    Geändert von der_pyniker (02.09.2002 um 10:23 Uhr)



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  3. #3
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    Ich hätte mal ne Frage zu den Wartesemstern?
    Seh ich das richtig das man für jedes Semester das man studiert hat ein Wartesemester abgezogen bekommt?
    Also wenn man Zivi gemacht hat und dann 2 Semester studiert wieder bei 0 Wartesemestern ist?



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  4. #4
    Redaktion MEDI-LEARN Avatar von Peter Artz
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    Ne, ich glaube du bleibts bei deinen bisherigen Wartesemestern stehen, abzüge gibt es keine. Bin mir da aber auch nicht 100% sicher.



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  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von luckyblue
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    1.152
    Dein Wartezeitkonto läuft mit jedem aufgenommenen Studiengang aus. Wenn du also nach dem Zivildienst zu studieren anfängst und dann - egal nach wie viel Semestern - abbrichst, stehst du wartezeimäßig wieder auf Null, musst du dir wieder ein Wartesemester nach dem anderen zusammensparen.



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