Habe ein Urteil des Braunschweiger Verwaltungsgerichtes soeben im Netz gefunden, was ich schon ganz schön heftig finde. Da muss ein (während der Absetzung des Notrufs) bewusstloser Mann doch tatsächlich die Kosten für den Einsatz bezahlen!!!!!!
Hier sind der Fall und die Begründung
Also da bin ich echt baff!