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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Jodelschnepfe Avatar von Hoppla-Daisy
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    Habe ein Urteil des Braunschweiger Verwaltungsgerichtes soeben im Netz gefunden, was ich schon ganz schön heftig finde. Da muss ein (während der Absetzung des Notrufs) bewusstloser Mann doch tatsächlich die Kosten für den Einsatz bezahlen!!!!!!

    Hier sind der Fall und die Begründung

    Also da bin ich echt baff!
    Es ist einfacher, ein Loch zu graben, als einen Turm zu bauen

    Auch weiterhin gilt: "Krisen müssen draußen bleiben!"



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    Hm, und was ist jetzt neu daran....??



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  3. #3
    Jodelschnepfe Avatar von Hoppla-Daisy
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    Damals in den Ardennen...
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    Ich habe nicht gesagt, dass die Erkenntnis neu ist! Für MICH ist sie es!!! Sorry, dass ich nicht rettungsdiensterfahren bin

    Ich hatte bisher immer sowas im Hinterkopf von "wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch", und das kommt ja wohl hier schwerlich zum Tragen, oder?
    Es ist einfacher, ein Loch zu graben, als einen Turm zu bauen

    Auch weiterhin gilt: "Krisen müssen draußen bleiben!"



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  4. #4
    docmoechtegern
    Guest
    Er wird den Einsatz ja nicht selbst bezahlen müssen, sondern seine Krankenversicherung (außer er wäre nicht versichert gewesen).

    Einer muss den Einsatz schließlich zahlen. Soll man etwa die Leute zur Kasse bitten, die wegen eines Bewusstlosen den Rettungsdienst alarmiert haben?



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  5. #5
    docmoechtegern
    Guest
    Zitat Zitat von Hoppla-Daisy
    I

    Ich hatte bisher immer sowas im Hinterkopf von "wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch", und das kommt ja wohl hier schwerlich zum Tragen, oder?
    Dann würde wohl keiner mehr für einen Bewusstlosen mehr bei der Rettungsstelle anrufen.



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