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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Mahlzeit,

    weiss jemand von euch, wie der Urlaubsanspruch bei Einstieg nicht zum 1.1. korrekt berechnet wird?
    Konkret; Ich habe x Urlaubstag pro vollem Kalenderjahr. Ich fange am 15.1. statt am 1.1. an zu arbeiten. Macht also 14 Kalendertage späteren Einstieg.
    Ich rechne also: x/366 (Schaltjahr) * 351. Ergebnis: y,9....
    Nun wird das Ergebnis abegerundet. Ist das legitim? Oder müsste da nicht eher aufgerundet werden und man somit einen Urlaubstag mehr haben? Wo ist das genau geregelt, denn im Tarifvertrag steht sowas leider nicht...



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    Tja,
    da habe ich auch ne Arschkarte gezogen.
    Ich habe meine neue Stelle am 07. November angetreten ( nach TVöD ) und mir wurde der Urlaub erst ab dem 01. Dezember angerechnet, da nur jeder angefangene VOLLSTÄNDIGE Monat gilt.
    Wie es in anderen Tarifverträgen gerechnet ist, kann ich nicht sagen.
    Klaus



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  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Ich habe laut Vertrag am 01.11.2007 mit der Arbeit an einem Haus des öffentlichen Dienstes begonnen.
    Der tatsächliche Arbeitsbeginn war wegen des Feiertags erst am 02.11.2007.

    Im Vertrag, es handelt sich um die Variante "Tarifvertrag nach Marburger Bund", steht sogar etwas darüber, wann die Urlaubstage auf- oder abgerundet werden.
    Ich habe laut Vertrag 29 Tage im Jahr Urlaub.
    29:12 und dann x 2 ergibt: 4,8 und ich habe grandioserweise 5 Tage Urlaub bekommen. Darüber war ich selbst erstaunt, denn ich bin davon ausgegangen, daß abgerundet wird.



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