Gehört habe ich davon bisher nix - gibt's da irgendwo Artikel oder Info-Meldungen dazu?
Also am Urheberrecht dürfte es nicht liegen, wenn man die Klausurfragen nicht mehr heimnehmen darf. Beim Hex durfte man sie auch mitnehmen, nur halt nicht veröffentlichen bzw weiterverbreiten.
Aber auch wenn man nun die Fragen nicht mehr mitnehmen kann, bei der Einsicht muss man auch die Fragen sehen können - sonst sind die Fragen nicht überprüfbar, und das halte ich rechtlich nicht für haltbar...
Ich halte das nur für einen Weg um Studentenbeschwerden möglichst das Wasser abzugraben. In der von dir geschilderten Form ist es fast unmöglich Einspruch gegen irgendwas zu erheben, da ich zumindest mir in einer Klausur kaum eine Frage merken kann geschweige denn ihre Untauglichkeit zweifelsfrei festzustellen.