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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hey!

    Nur so mal der Form halber. Besteht die Chance, dass ich meine Studiengebühr zurückbekomme, wenn ich in der letzten Maiwoche meine mündliche Prüfung habe? Ist zu spät, oder?

    Grüßle, Mirona



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  2. #2
    unsensibel Avatar von Lava
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    schon wieder woanders
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    Kommt auf die Uni an. Hier in FR gibt es eine Frist von 4 Wochen nach VL-Beginn. Frag mal im Studiensekretariat oder Dekanat oder besser bei beiden.
    "tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami



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  3. #3
    Nervenheilanstalt Avatar von Dr. Psycho
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    Richtig, ich glaube das ist von Uni zu Uni unterschiedlich. Habe hier in Hannover mal im Studentensekretariat nachgefragt und hier kriegste die Kohle AUF KEINEN FALL wieder- egal,wann Du die Mündliche hast....



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Ähm, habt Ihr Euch kein Prüfungssemester genommen?

    Ich wurde mit Einreichung meiner Ladung für das Examenssemester von den Gebühren befreit. -_-



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  5. #5
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    Hannover
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    habe fertisch
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    Ähmm - nur mal so nebenbei.....

    Für das Staatsexamen (sowohl schriftlich als auch mündlich) muß man nicht eingeschrieben sein. Habe mich im Herbst letzten Jahres exmatrikuliert und nun mitgeschrieben.



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