Kommt auf die Uni an. Hier in FR gibt es eine Frist von 4 Wochen nach VL-Beginn. Frag mal im Studiensekretariat oder Dekanat oder besser bei beiden.
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Hey!
Nur so mal der Form halber. Besteht die Chance, dass ich meine Studiengebühr zurückbekomme, wenn ich in der letzten Maiwoche meine mündliche Prüfung habe? Ist zu spät, oder?
Grüßle, Mirona
Kommt auf die Uni an. Hier in FR gibt es eine Frist von 4 Wochen nach VL-Beginn. Frag mal im Studiensekretariat oder Dekanat oder besser bei beiden.
"tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami
Richtig, ich glaube das ist von Uni zu Uni unterschiedlich. Habe hier in Hannover mal im Studentensekretariat nachgefragt und hier kriegste die Kohle AUF KEINEN FALL wieder- egal,wann Du die Mündliche hast....
Ähm, habt Ihr Euch kein Prüfungssemester genommen?
Ich wurde mit Einreichung meiner Ladung für das Examenssemester von den Gebühren befreit. -_-
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Ähmm - nur mal so nebenbei.....
Für das Staatsexamen (sowohl schriftlich als auch mündlich) muß man nicht eingeschrieben sein. Habe mich im Herbst letzten Jahres exmatrikuliert und nun mitgeschrieben.