Ich bild mir ein, dass das Thema schonmal besprochen wurde, und es da auch konkrete Aussagen gab. Wirf doch mal die Suche an, da müsstest du etwas finden!
Ich bild mir ein, dass das Thema schonmal besprochen wurde, und es da auch konkrete Aussagen gab. Wirf doch mal die Suche an, da müsstest du etwas finden!
Wenn er Zahnarzt UND Arzt ist, ist das auch kein Problem.Zitat von LaTraviata
Schauen wir uns kurz die Bedingungen für den Fachkundenachweis Rettungsdienst an (LAEK SH):
24 Monate der stationären Patientenversorgung bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 WBO, wobei
6 Monate Weiterbildung in Intensivmedizin, Anästhesiologie oder in der Notfallaufnahme unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten gem. § 5 Abs. 1 WBO gewährleistet sein muss
80 Stunden Kurs-Weiterbildung gem. § 4 Abs. 8 WBO in allgemeiner und spezieller Notfallbehandlung
und anschließend unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes 50 Einsätze im Notarztwagen oder Rettungshubschrauber
Noch Fragen?
Ist das Thema ernst gemeint?
Weil er da ist!
George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will
Also, mal nichts gegen Zahnis (An dieser Stelle liebe Grüße an meinen Dipl.-Stomatologen Eddi! ), aaaaaaaaaaber, ich weiß wirklich nicht, ob ich von nem Zahni gerettet werden wollen würde im Falle eines Falles...
Ich meine, türlich, wenn die dementsprechende Ausbildung da ist... Schaut aber eher düster aus, oder?
Und nein, ich wollt hier jetzt keine Zahni/Humani Fehde ausrufen... Bin gaaaaaaaanz lieb!
Liebe Grüße, Denüse
Menschen sind seltsame Tiere!
Only the paranoid survive.