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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    26.06.2008
    Beiträge
    1
    Hallo an alle,

    ich habe ein kleines Problem, eine Sendung brachte mich gestern darauf mal etwas über die Rechtslage im Falle eines Notfalles von mir nachzudenken. Wir nehmen an mir passiert was und ich werde bewusslos und fall ins Koma, meine Lebensgefährtin bekommt ja dann vom Arzt keine Informationen, hingegen aber meine Verwandtschaft mit der ich nichts mehr zu tun haben will.

    Was muss ich also machen, das meine Lebensgefährtin Auskunft bekommt, klar ist es, das ich den behandelnden Arzt gegenüber seiner Schweigepflich entbinden muss, doch muss ich sowas rechtlich durch einen Anwalt absichern lassen?

    Liebe Grüße

    Michael



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  2. #2
    Persona non grata Avatar von Szaf
    Mitglied seit
    24.03.2008
    Ort
    In der freien Wildbahn
    Semester:
    Retter studieren nicht, sie können es oder auch nicht
    Beiträge
    3.065
    Entweder du heiratest sie oder du stellst ihr eine Vollmacht aus die du beglaubigen lässt. Das ganze hinterlegst du dann am besten noch in Kopie bei deiner Freundin und beim Anwalt. So hat es zumindest ein Bekannter meiner Familie gemacht.
    Quod tibi fieri non vis, alteri ne feceris!





    Geändert von Szaf (Morgen um 25:61 Uhr).



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  3. #3
    *hat sich verabschiedet* Avatar von hennessy
    Mitglied seit
    27.02.2007
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    5.925
    Patientenverfügung erstellen! Dabei eine Person (Deine Freundin) benennen, die Verfügungsgewalt bekommt. Einen kleinen Hinweiszettel zu Ausweis/Führerschein etc. legen.



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  4. #4
    PJler-Ausbeuterin Avatar von alley_cat75
    Mitglied seit
    25.03.2003
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    Berlin
    Semester:
    3. WBJ
    Beiträge
    2.823
    Ich weiß, dass ist juristisch nicht korrekt, aber wenn zu mir die Lebensgefährtin eines Patienten kommt, gebe ich Auskunft - egal, ob sie das schriftlich hat oder eben nicht. Die, die wirsch auftreten, müssen mir schon mal den Ausweis zeigen - für den Check der gleichen Adresse. Aber mal ehrlich: sind wir Ärzte oder Juristen. Ich für meinen Teil finde, dass die Schweigepflicht auch ihre Grenzen haben darf. Heute sind doch die wenigsten Paare verheiratet. Ganz zu schweigen von den vielen homosexuellen Paaren.
    ICD-10: F18.2 Abhängigkeit von Flugzeugkleber.



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  5. #5
    Es gibt Studien, ... Avatar von Bille11
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    02.02.2003
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    Zitat Zitat von alley_cat75
    Ich weiß, dass ist juristisch nicht korrekt, aber wenn zu mir die Lebensgefährtin eines Patienten kommt, gebe ich Auskunft - egal, ob sie das schriftlich hat oder eben nicht. Die, die wirsch auftreten, müssen mir schon mal den Ausweis zeigen - für den Check der gleichen Adresse. Aber mal ehrlich: sind wir Ärzte oder Juristen. Ich für meinen Teil finde, dass die Schweigepflicht auch ihre Grenzen haben darf. Heute sind doch die wenigsten Paare verheiratet. Ganz zu schweigen von den vielen homosexuellen Paaren.
    ausserordentlich seltenes korrelat... aber: auch
    harmlos, naiv & unschuldig.
    Gut bekannt mit lauter ehemaligen Chorknaben.

    "Leben ist nicht genug", sagte der Schmetterling.
    "Ich brauche Sonne, Freiheit
    und eine kleine Blume."



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