Nein, kannst Du nicht, jedenfalls nicht in Westfalen und Bayern.
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hallo,
kann man eigentlich als nicht-facharzt (und ohne kv-sitz) jemanden krank schreiben? was für ein formular muss man dabei benutzen und bekommt der krankgeschriebene dann auch krankengeld?
Nein, kannst Du nicht, jedenfalls nicht in Westfalen und Bayern.
Weil er da ist!
George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will
Soweit ich weiß kann man das nirgendwo - es scheitert ja nicht an FA oder Approbation - du musst halt niedergelassen sein oder in der Klinik angestellt.
Da ist es auch egal ob Kassen-oder P-Patient.
Der einzige Grund, warum ICH überhaupt mal zum Hausarzt gehe ist die Krankmeldung - umständlich, aber davon profitiert der Kollege dann ja auch. Vielleicht aber auch ein bißchen Sicherheit - sonst würde sich jeder bocklose Arzt selbst krank schreiben - vorher schöne Tagegeldversicherung abschließen,im Verlauf dann die Begutachtung für die Rente selber schreiben
Moin,
doch man kann als Nicht-Facharzt und auch ohne KV Sitz krankschreiben. Man muß nur bei einem Facharzt mit KV Sitz angestellt sein. Gesetzlich Versicherte werden auf dem berümten "gelben Zetteln" krankgeschrieben (hierfür braucht man (bzw. der Cheffe/ die Chefin) die Kassenzulassung. Privatversicherte können theoretisch mit jedem formlosen Wisch krankgeschrieben werden.
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Meinte ich ja: du musst entweder selber niedergelassen sein bzw. KV/Ambulanzzulassung haben oder dort als Arzt angestellt sein. Es reicht nicht, das Medizinstudium abgeschlossen zu haben und die Approbation zu haben.