Was für ein Rest?Original geschrieben von Mescalera
Klar, Fälle wo eindeutig grob fahrlässig oder ähnlich gehandelt worden ist - wie der Fall in Kassel wo einem krebskranken Patienten die falsche Lunge entfernt worden ist - , sollten auf jeden Fall geahndet werden, das will ich auch gar nicht verbieten. Aber der Rest??
Wir müssen immer noch zwischen Kunstfehlern und Komplikationen unterscheiden!
Mache ich einen Kunstfehler, muß ich (bzw meine Versicherung) dafür geradestehen!
Über die nicht immer vermeidlichen Komplikationen muß ich aufklären. Mache ich dies nicht, oder nur unzureichend (und das ist die Masse der Klagen!!!) hab ich ein Problem.
Das weiß ich aber und muß dementsprechend sorgfältig aufklären... auch wenn es zum hunderttausendstenmal dasselbe ist.
Es ist der Lauf der Zeit, daß man nicht wie früher alles einfach grob "über den Daumen gepeilt" erledigen kann, sei es in der Medizin, der Architektur, dem Fahrzeugbau... oder sonstwo.
"Mary" airmaria