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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Über-Mod und Trollator Avatar von airmaria
    Mitglied seit
    20.08.2001
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    Hannover, Münster (München, Basel)
    Semester:
    Ex-AIP-Flüchtling (Schweiz)
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    2.983
    Original geschrieben von Mescalera
    Klar, Fälle wo eindeutig grob fahrlässig oder ähnlich gehandelt worden ist - wie der Fall in Kassel wo einem krebskranken Patienten die falsche Lunge entfernt worden ist - , sollten auf jeden Fall geahndet werden, das will ich auch gar nicht verbieten. Aber der Rest??
    Was für ein Rest?

    Wir müssen immer noch zwischen Kunstfehlern und Komplikationen unterscheiden!

    Mache ich einen Kunstfehler, muß ich (bzw meine Versicherung) dafür geradestehen!

    Über die nicht immer vermeidlichen Komplikationen muß ich aufklären. Mache ich dies nicht, oder nur unzureichend (und das ist die Masse der Klagen!!!) hab ich ein Problem.
    Das weiß ich aber und muß dementsprechend sorgfältig aufklären... auch wenn es zum hunderttausendstenmal dasselbe ist.

    Es ist der Lauf der Zeit, daß man nicht wie früher alles einfach grob "über den Daumen gepeilt" erledigen kann, sei es in der Medizin, der Architektur, dem Fahrzeugbau... oder sonstwo.

    "Mary" airmaria
    Ruhe bewahren, wenn Ruhe verloren: Ruhe wiederfinden!





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  2. #7
    Foreninventar Avatar von Froschkönig
    Mitglied seit
    20.08.2001
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    genug
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    Mary hat recht, was die unterscheidung kunstfehler - komplikation angeht. aber mit amerikanisierung der verhältnisse ist wahrscheinlich gemeint, daß einem in Zukunft Prozesse ins haus stehen, weil der patient nach der behandlung immernoch rückenschmerzen hat oder weil die vorsichtige prognose eines unerfahrenen assistenzarztes eben nicht zutraf. die entdeckung der juristen, daß die medizin ein ausgezeichnetes schlachtfeld birgt, ist auf der grundlage des ungeschriebenen amerikanischen rechts zu sehen. da es bei uns ein festgeschriebens recht gibt, wird es - so hoffe ich - niemals diese dimensionen annehmen, aber es geht in die richtung. bei mir in der uniklinik klebte letztes semester an JEDEM schwarzen brett die visitenkarte einer kanzlei...was soll man sich bei sowas denken ???

    klar, es gibt berufsversicherungen, die kunstfehler abdecken, aber wenn die rate der klagen in die höhe schnellt, wird sich keiner außer den chefärzten mehr die monatlichen raten leisten können.

    ein zentrales problem bei den "wirklichen"kunstfehlern ist doch, daß sie meistens aus übermüdung und konzentrationsschwäche resultieren. ergo : irgendwer sollte die grundlage für vernünftige arbeits- und schichteinteilungen schaffen, und dann sehen wir weiter, wie oft noch ein falsches körperteil entfernt wird.

    alle "leichteren" fehler wie die erwähnte überflüssige apendektomie sollten als kunstfehlerprozesse im keim erstickt werden, wenn ein arzt alle risiken ausschließen wollte und einfach nur das der situation angemessene für den patienten tut. schließlich versaut einem ein entfernter blinddarm ja genauso die lebensqualität, als wenn man ein Bein statt den mandeln entfern
    KEINE Wiederbeschaffung von Goldkugeln und anderen Preziosen !
    Das schlimme an den Minderwertigkeitskomplexen ist, daß die falschen Leute sie haben
    (Sir Alec Guiness)



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  3. #8
    Narkosemensch Avatar von Vystup
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    1.766
    Ich habe diesen Sommer mit einigen Medizinern und Nicht-Medizinern in den USA und Kanada gesprochen. Speziell in den USA stellt sich inzwischen für manche Ärzte das Problem, dass die Haftpflichtversicherungsbeiträge inzwischen so horrende Summen bedeuten, dass sie ihre Praxis schließen oder auf eine entsprechende Versicherung verzichten müssen, was bei US-Gerichtsprozess-Geldern wohl vollkommen absurd ist. Ein solche Situation darf in Deutschland nicht entstehen, dann fangen nämlich auch hier die Anwälte an, sich zu einem großzügigen Teil im Gesundheitsetat zu bedienen.
    Es muß klar sein, daß Ärzte keine Götter in Weiß darstellen, daß diese genauso fehlbar sind, wie jeder andere Mensch. Mit diesem Bewußtsein sollte eigentlich eine deutliche Reduzierung der Arbeitszeiten logische Konsequenz sein. Wie jeder andere Mensch soll auch ein Arzt zu seinen Fehlern stehen müssen, das soll aber nicht bedeuten, dass er aus Angst vor Fehlern seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.



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