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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Ist das möglich? Steht das drauf auf den Bescheidschreiben wie auf denen vom Finanzamt? "Sie können gegen diesen Bescheid Einspruch einlegen...."
    Ich hab grad keinen früheren Bescheid zur Hand



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  2. #2
    wartet auf ZM in HGW
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    17.06.2007
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    Beiträge
    145
    wenn dann musst du nen widerspruch einlegen, der bringt aber nichts
    ne mal im ernst. es bringt echt nix. wenn es helfen würde, könnte so jed3er hier nen studienplatz erhalten. bringt nur was wenn du voraussetzungen für die zulassung erfüllst und trotzdem nicht angenommen wurdest.

    gruß fuhl.
    Geändert von fuhl. (12.08.2008 um 21:36 Uhr)



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    11.08.2006
    Beiträge
    64
    Ja, die Bescheide enthalten eine "Rechtshelfsbelehrung".
    Auf meinem Zulassungsbescheid heisst es zum Beispiel:

    Sie können gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe - schriftlich oder zur
    Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle - Klage beim
    Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstr. 7, 10557 Berlin
    erheben. Bei schriftlicher Klageerhebung wird die Frist nur gewahrt, wenn die Klageschrift vor Ablauf der
    Rechtsbehelfsfrist bei Gericht eingegangen ist.
    Ich sehe das aber wie fuhl: Du wirst schon sehr gute Gründe brauchen, um den Bescheid anzufechten, sprich die ZVS muss einen Fehler gemacht haben. Oder du gehst den Weg der Studienplatzklage, siehe diverse andere Threads hier im Forum.



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