So, nur mal eine Frage. Ich möchte hier keine Anfeindungen von Klage-Gegnern hören, sondern nur eine Meinung von den Leuten, die sich eventuell auskennen
Also. Angenommen man bekommt einen Platz für HM in FFM über das AdH, was dritter OP entspricht und man möchte aber nach GÖ, wo die Uni einen abgelehnt hat, kann man dann trotzdem gegen GÖ klagen oder darf man nur klagen, wenn man überhaupt keinen Platz bekommen hat?
Anbei die Frage: Wann klage ich? Ich klage doch sofort nachdem ich von GÖ bzw. der ZVS den Ablehnungsbescheid bekommen habe oder?