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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Gibt es die Möglichkeit nach nicht bestandenem Physikum einen Härtefallantrag zu stellen?

    Welche Kriterien müssen erfüllt sein?



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Dani24
    Gibt es die Möglichkeit nach nicht bestandenem Physikum einen Härtefallantrag zu stellen?

    Welche Kriterien müssen erfüllt sein?
    War es dein letzter Versuch oder was für einen Härtefallantrag wolltest du stellen????



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  3. #3
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    Ja es war mein letzter Versuch, also bin durchs Schriftliche zum 3.Mal gefallen



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  4. #4
    Ach dei Gschmarri
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    Puh! Das ist bitter. Zunächst mal möchte ich dir mein Mitgefühl aussprechen.
    Härtefallanträge sind so weit ich weiß bei staatsprüfungen nicht möglich. ich wüsste auch nicht welche konstellation vorliegen sollte, damit einem solchen antrag stattgegeben werden könnte. Denn gesundheitliche gründe kann man ja definitiv nicht geltend machen.

    sorry
    Es grüßt der medijan

    "wenn ich paranoid wäre, dann würde mir das doch verdächtig vorkommen"



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  5. #5
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    Ja es ist echt richtig *******, vorallem weil nur paar Punkte gefehlt hatten.
    In nem anderen Physikum hätt ich bestanden gehabt

    Hat jemand eine Ahnung ob man vielleicht Widerspruch einlegen kann und das was bringt?
    Also so wie es in dem Brief steht, dann man innerhalb von 4 Wochen widersprechen kann....

    und stimmt es, dass auch wenn ich jetzt im Ausland weiter studieren würde, ich nie mehr in Deutschland als Arzt arbeiten kann?



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