hallo, kann man ein btm pflichtiges arzneimittel auf privatrezept
verschreiben, welchen schriftlichen zusatz muss man anfügen?
muss das ein spezieller vordruck sein?
dass es die gelben btm rezepte für die kasse gibt ist klar..
hallo, kann man ein btm pflichtiges arzneimittel auf privatrezept
verschreiben, welchen schriftlichen zusatz muss man anfügen?
muss das ein spezieller vordruck sein?
dass es die gelben btm rezepte für die kasse gibt ist klar..
Wenn man es einfach so auf ein Privatrezept verschreiben könnte, würde es ja nicht BTM-pflichtig heißen.
In this Job, I have to steal my laughs where I can, no matter how sad, pathetic or snide. *Jenny Sparks*
Im Morgengrauen nach der Nachtschicht hatte Dr. Elsner für die großen Fragen der Menschheit
- Woher kommen wir? Wohin gehen wir? Was wollen wir? - alle Antworten:
Er kam von der Nachtschicht, ging nach Hause und wollte nur noch schlafen!
Du kannst nur - wenn kein BTM-Rezept etc. zur Hand ist - ein Notfallrezept ausstellen.
Das kann auch auf ganz normalem Papier (kein Kassenrezept) sein. Alle Informationen, die auf ein BTM-Rezept gehören musst du auch darauf schreiben. Außerdem den Vermerk "Notfall-Verschreibung".
Ein entsprechendes BTM-Rezept mit dem Zusatz "N" ist dann sobald wie möglich nachzureichen.
Ansonsten - auch für Privatpatienten brauchst du BTM-Rezepte.
"Wir hatten Zeit. Er, weil er alt, ich, weil ich jung war."
Eric-Emmanuel Schmitt: Monsieur Ibrahim und die Blumen des Koran
Die gelben sind genauso für Privatpatienten zu verwenden.Zitat von tomtom27
An der Stelle, wo die Kasse steht, schreibst Du in das Formular dann einfach privat oder Selbstzahler.
Der Ptient bekommt dann das in der Apotheke das abgestempelte Original (also das gelbe) zum Einreichen bei der PKV, die Durchschläge verbleiben wie beim Kassenpatienten auch jeweils beim Arrzt und Apotheker.
Grüße
loxi