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hallöchen,
wer kann mir helfen?
ich bin auch eines der zvs-opfer und will mein pflegepraktikum nun vor beginn des studiums machen. nun weiß ich aber nicht, ab wann denn die 90 tage regelung gilt. wer kann mir helfen??
voraussichtlicher studienbeginn ist SS 03, hoffe ich jedenfalls. kann ich das praktikum auch in der schweiz machen? ist bei dem beschissenen wetter hier über die kalten monate bestimmt angenehmer. hat jemand infos dazu?
vielen dank im voraus.
grüßle kim
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Kognitive Sollbruchstelle
Studienbeginn vor dem WS 03/04: 2 Monate Praktikum, Studeinbeginn ab WS03/04: 3 Monate Praktikum.
Siehe dazu auch www.approbationsordnung.de
Gruß,
Sebastian
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Back on Stage
Generell geht jedes Land, solange die Kriterien da für das Pflegepraktikum (Bettenstation, mindestanzahl Betten, ständig ärztliche überwachung, etc.) erfüllt sind.
Auf jeden Fall VORHER von LPA bestätigen lassen, daß des Praktikum in speziell diesem KH anerkannt wird.
Als nicht-Schweizer kann es aber Probleme mit Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung geben, ein EU-Land (z.B. Österreich - hat ja auch schönen Schnee) is sicherlich unbürokratischer.
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hast du erfahrung mit österreich?
was ist zu beachten? innsbruck wäre glaub ich ganz toll
was ist denn eigentlich mit der unterbringung? muss ich dafür selbst sorgen? also vielleicht doch eher hier machen?
grüßle kim
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Back on Stage
Nee, keine Erfahrung mit Österreich, wohl aber mit der Schweiz, die da doch gehörig rumzicken ("Sind sie etwa ein Ausländer? Dann geht das nicht!").
In Österreich ist das wenigstens kein Problem, weil wir ja gleichgestellt sind.
Unterbringen mußt Du Dich natürlich selber, aber mich haben sie bis jetzt immer, wenn ich irgendwo weiter weg für was angefragt hab, gefragt, ob ich eine Bleibe hätte und ob sie mir eine besorgen sollen. Ist dann meistens ein Zimmer im Schwesternwohnheim, was ein paar Euro Miete kostet - ist sicher eine gute und günstige Art zu wohnen.
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