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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #26
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von Keenacat Beitrag anzeigen
    Was ist überhaupt eine "normale" Zyklothymie? Ist das sowas wie eine "normale" Depression? Ein "normales" Koronarsyndrom? Eine "normale" Infektionskrankheit?
    ...Hier muss ich mich entschuldigen, hab den Begriff Zyklothymie falsch eingeordnet meinte natürlich keine Zyklothymie sonder ganz normale Stimmungsschwankungen mit zeitweise Verschiebung zum depressiven Affekt (negativer selbstbezug bedingt)



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  2. #27
    Back on Stage Avatar von Rico
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    ... aber beim ADHS bist Du Dir sicher?
    Definition of clinical experience:
    Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.



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  3. #28
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Soweit ich das verstanden habe, ist er sich nicht sicher bzgl. der ADHS-Diagnose und möchte das Methylphenidat testen, um die Diagnose, je nach Wirkung des Medikaments, zu bestätigen oder zu verwerfen, da er sich im Falle der Wirkungslosigkeit des Medikaments nicht die Möglichkeit des Abschlusses einer privaten Krankenversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung verbauen möchte, was er tun würde, wenn er die Medikamentenverordnung offiziell laufen lassen würde, und die Verordnung aktenkundig werden würde.
    Bei Feststellung eines positiven Einflusses des Medikaments auf das Krankheitsgeschehen, möchte der Fragesteller die Diagnose ADHS "öffentlich" machen und sich die weiteren Verordnungen über normale Verschreibungen besorgen.

    Ich rate von diesem Vorgehen jedoch eher ab, da beim Fragesteller offensichtlich irgendwelche psychischen Probleme vorliegen, die behandlungsbedürftig sind. Bei somatischen, insbesondere aber auch bei psychischen Erkrankungen, sollte man sich als Arzt nicht selbst behandeln, oder sich im stillen Kämmerlein behandeln lassen, sondern sich einen behandelnden Arzt suchen.



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  4. #29
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Zitat Zitat von Relaxometrie Beitrag anzeigen
    ...nicht die Möglichkeit des Abschlusses einer privaten Krankenversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung verbauen möchte, was er tun würde, wenn er die Medikamentenverordnung offiziell laufen lassen würde, und die Verordnung aktenkundig werden würde.
    Von nicht aktenkundig kann man aber bei BTM-Rezepten nicht sprechen... in diesem Fall würde ich auch eher vorschlagen BU abschließen, bei PKV Anwartschaft beantragen und dann offiziell zu einem entsprechenden FA zu gehen.



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  5. #30
    Diamanten Mitglied Avatar von Gersig
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    Zitat Zitat von FirebirdUSA Beitrag anzeigen
    Von nicht aktenkundig kann man aber bei BTM-Rezepten nicht sprechen... in diesem Fall würde ich auch eher vorschlagen BU abschließen, bei PKV Anwartschaft beantragen und dann offiziell zu einem entsprechenden FA zu gehen.
    Wäre sicherlich das probateste Vorgehen



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