Ich sehe da irgendwie nicht das Problem...
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Hallo zusammen,
seit gestern bin ich stolzer Besitzer der Approbationsurkunde.
Beim näheren Betrachten ist mir jedoch ein kleiner Fehler aufgefallen.
Es steht dort:
"... erfüllt die Voraussetzungen des § 3 Bundesärzteordnung."
Korrekterweise müsste es aber doch heißen "erfüllt die Voraussetzungen des § 3 DER Bundesärzteordnung."
Wie sieht das bei Euch aus?
Ist das ein Grund, eine neue Urkunde beantragen zu müssen, oder ist das zu kleinkarriert gedacht? Immerhin haben hier ja bereits einige ihre Erfahrungen gemacht mit äußerst bürokratischen Landesprüfungsämtern.
Gruß
Hans
Ich sehe da irgendwie nicht das Problem...
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Ich denke nicht, dass das ein Fehler ist. Besonders, weil das ja keine "individuelle" Stelle auf der Urkunde, wie z.B. der Name ist, sondern ein Teil der Beschriftung, der automatisch bei jedem erscheint. Allerdings habe ich meine Urkunde noch nicht. Ich würde da nichts unternehmen.
LG,
Ally
Junior-Mitglied der "Das/Dass-Polizei"
im juristischen Sprachgebrauch wird der bestimmte Artikel gerne mal weggelassen. Da heisst es dann beispielsweise: §1 StVZO oder §65 BGB .
Also alles in Ordnung.
Und herzlichen Glückwunsch noch!
Gruß
hennessy
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Ich hab erst an ne Ver**sche geglaubt, aber das hier hatte dich wahrscheinlich verwirrt.
Sehe das aber wie hennessy und Ally.
Außerdem fällt das keinem Arbeitgeber auf!