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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo zusammen,
    seit gestern bin ich stolzer Besitzer der Approbationsurkunde.

    Beim näheren Betrachten ist mir jedoch ein kleiner Fehler aufgefallen.
    Es steht dort:
    "... erfüllt die Voraussetzungen des § 3 Bundesärzteordnung."
    Korrekterweise müsste es aber doch heißen "erfüllt die Voraussetzungen des § 3 DER Bundesärzteordnung."
    Wie sieht das bei Euch aus?
    Ist das ein Grund, eine neue Urkunde beantragen zu müssen, oder ist das zu kleinkarriert gedacht? Immerhin haben hier ja bereits einige ihre Erfahrungen gemacht mit äußerst bürokratischen Landesprüfungsämtern.

    Gruß
    Hans



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  2. #2
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
    Mitglied seit
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    Ich sehe da irgendwie nicht das Problem...

    Kacken ist Liebe!
    Salmonella ist Kacken!


    What have you done today to earn your place in this crowded world?



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  3. #3
    Auf dem Weg zurück... Avatar von McBeal
    Mitglied seit
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    war tief im Westö-hö-hön
    Semester:
    Fertig!!!
    Beiträge
    11.832
    Ich denke nicht, dass das ein Fehler ist. Besonders, weil das ja keine "individuelle" Stelle auf der Urkunde, wie z.B. der Name ist, sondern ein Teil der Beschriftung, der automatisch bei jedem erscheint. Allerdings habe ich meine Urkunde noch nicht. Ich würde da nichts unternehmen.

    LG,
    Ally
    Junior-Mitglied der "Das/Dass-Polizei"



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  4. #4
    *hat sich verabschiedet* Avatar von hennessy
    Mitglied seit
    27.02.2007
    Beiträge
    5.925
    im juristischen Sprachgebrauch wird der bestimmte Artikel gerne mal weggelassen. Da heisst es dann beispielsweise: §1 StVZO oder §65 BGB .
    Also alles in Ordnung.

    Und herzlichen Glückwunsch noch!

    Gruß
    hennessy



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  5. #5
    Platin Mitglied Avatar von tonexxx
    Mitglied seit
    18.08.2004
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    Ich hab erst an ne Ver**sche geglaubt, aber das hier hatte dich wahrscheinlich verwirrt.

    Sehe das aber wie hennessy und Ally.

    Außerdem fällt das keinem Arbeitgeber auf!



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