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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo liebe Gemeinde,

    ich stehe grad so bisschen aufm Schlauch..
    es geht um die Kündigung meiner Wohnung. In meinem Mietvertrag steht, Kündigung spätestens am 3 Wrktag eines Kalendermonats. So.
    1 November war Samstag, 2 November war Sonntag. Am 3 November habe ich die Kündigung geschrieben, und musste noch einen Tag warten, bis mir die Zusage für die neue Wohnung kam. Es heisst: am 04.11. gehe ich zu Post und schicke die Kündigung per Einschreiben-Express an den (noch)Vermieter. Am 05.11. kam die Kündigung bei ihm an.

    Nun bekomme ich die Bestätigung der Kündigung, darin steht - die können mir die Wohnung nich zum 31.01.2009 kündigen, sondern zum 28.02.09
    Mit Verweis auf Paragraph das und dies im Mietvertrag ( 3 Werktag bla bla s.o.) und dass sie die Kündigung am 05.11. erhalten haben.

    Nun will ich das wissen: 1. ist denn Samstag ein Werktag oder nicht??? 2.was zählt eigentlich in dem Fall - Briefausgangsdatum ( also Poststempel) oder der Tag, an dem der Brief beim Vermieter angekommen ist?

    Vielen Dank für die Inputs!!!!!



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  2. #2
    Freizeitstudent Avatar von Strodti
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    Bin ja kein Jurist aber ich bin mir sicher, dass der Samstag als Werktag gilt und dass das Eingangsdatum maßgeblich ist. Ist aber echt übel, dass der nicht ein kleines bißchen Kulanz zeigt und dich wegen einen Tag nicht kündigen lässt.



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  3. #3
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    Danke!!

    Ich kann heulen
    Bin dann aber letzendlich selbst schuld, habe mich auf die Aussage der Postbeamtin verlassen, dass der Briefstempel zählt

    Wir wohnen seit über drei Jahre in dieser sauteuren Wohnung, die Miete wurde immer rechtzeitig überwiesen, und als wir einmal den Vermieter angerufen haben wegen SIlikonabdichtung im Bad wechseln ( war schon schwarz und verschimmelt) und weil das Waschbecken einen Riss hat ( vom Vormieter noch, ist alles dokumentiert) und wir befürchteten, dass es bald auseinander fallen und jemanden verletzen kann, hat der Vermieter bzw Verwalter uns versprochen, sich darum zu kümmern..aber das blieb auch nur beim Versprehcen....ich bin einfach nur noch sauer und verstehe jetzt, warum soooooo viele Mieter das Haus verlassen, es steht mittlerweile fast halbleer..



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  4. #4
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    So, ich hab mal gegoogelt, um das, was ich ähnlich wie Strodti im Kopf hatte, auch irgendwie in verlässliche Quellen fassen zu können:
    HIER steht genau das... Tut mir leid für dich, Somnambula!
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Oh je..

    Danke Euch allen vielmals!!

    Ich werde am Montag den nochVermieter anrufen und fragen, ob es vielleicht doch noch irgendwie ginge, dass wir zum 31.01 die Kündigung bestätigt bekomen, ansonsten müssen wir uns dann um den Nachmieter kümmern.

    Oder vielelicht frage ich noch im Mieterschutzbund, ob sich was machen liesse..



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