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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #32296
    PalimPalim! Avatar von epeline
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    Es zählt aber schon das Gehalt bis zum Beginn der Elternzeit oder bis zur Geburt?



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  2. #32297
    Diamanten Mitglied
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    Also eigentlich 12 Monate vor Geburt - was ja üblicherweise auch der Beginn der elternzeit ist, die kann man nicht später beginnen lassen, die mutterschutzfrist wird mitgerechnet. Wie lange warst du denn in elternzeit? Wie gesagt die Monate mit elterngeldbezug werden ausgeklammert:
    Wer ein zweites Kind plant, sollte sich damit nicht allzu viel Zeit lassen. Denn Anspruch auf volles Elterngeld haben Eltern nur dann, wenn maximal zwölf Monate Elternzeit mit Elterngeldanspruch zwischen der Geburt des ersten und zweiten Kindes liegen. Besteht jedoch zwischen zwei Geburten eine Zeitspanne, in der weder Einkommen noch Elterngeld zur Verfügung stand, haben Antragsteller in dieser Zeit nur Anrecht auf das Mindestelterngeld von 300 Euro im Monat. Jedoch bleiben bei der Bestimmung der elterngeldrelevanten zwölf Kalendermonate die Monate unberücksichtigt, in denen die berechtigte Person für ein älteres Kind Mutterschaftsgeld bezogen hat oder in denen wegen einer Schwangerschaftserkrankung Erwerbseinkommen weggefallen ist.



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  3. #32298
    small but dangerous
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    Du musst prinzipiell nach der letzten Elternzeit nur einen Monat irgendwie Gehalt bekommen haben, dann kann man die Elternzeit ausklammern und die restlichen Monate werden dann von vor der Elternzeit genommen.
    Schlecht wird es nur, wenn man ohne Elterngeldbezug in Elternzeit war und gar nicht gearbeitet hat. Dann wird es nur der Mindestsatz.



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  4. #32299
    PalimPalim! Avatar von epeline
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    Ich war 18 Monate in Elternzeit und habe jetzt Ende Oktober wieder angefangen.
    Mutterschutz würde Anfang August beginnen.



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  5. #32300
    Diamanten Mitglied
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    Frag doch einfach mal bei deiner zuständigen Elterngeldstelle nach, meine war damals sehr umgänglich und hat mir schnell geholfen.



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