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  1. #38881
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    Wie wurde bei euch denn mit dem Stillen umgegangen? Ich lese mich gerade in das Thema ein (Mutterschutzgesetz). Ist man während der Stillzeit wirklich aus dem Dienstsystem raus? Es ist ja oft so, dass die Dienste ohnehin schon unterbesetzt sind. Ich frage mich, ob die rechtlichen Rahmenbedingungen (nicht mehr als 8,5 Stunden arbeiten, nur zwischen 6 und 20 Uhr etc.) in der Realität wirklich so umgesetzt werden können? Dann wäre man aber auch bei Rotationen raus, die im Schichtsystem erfolgen (ITS und ZNA)?



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  2. #38882
    Diamanten Mitglied
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    Frühschicht geht bei beidem noch sofern es ein 3-Schichtsystem ist. Die anderen Dienste in denen man alleine ist, gehen ja eh nicht mehr.



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  3. #38883
    unsensibel Avatar von Lava
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    In Berlin habe ich das so gefordert, dass sich ans Mutterschutz gehalten wird. War dann auch so. Selbst die Stillpause habe ich immer genommen zum Abpumpen. Nach dem ersten Geburtstag habe ich dann aber wieder normal gearbeitet trotz Stillen. Keine Dienste und kein OP bringen einen einfach nicht weiter.
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  4. #38884
    Diamanten Mitglied
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    Wir erreichen morgen 33+0 SSW, das war unser Wunschziel Jetzt wage ich bereits zu hoffen, dass wir vielleicht noch 3 Wochen schaffen, damit wir direkt nach Hause gehen können, sobald ich entlassen werde. Allerdings werden meine Sättigungswerte jetzt kontinuierlich schlechter (womit wir gerechnet haben), so dass ich auf den Kontrolltermin am Donnerstag gespannt bin.

    Ich habe mal eine organisatorische Frage: Nachdem jetzt ja die berechtigte Hoffnung besteht, dass das Kind bis April in meinem Bauch bleibt, hat das die "unangenehme" Auswirkung, dass wir höchstwahrscheinlich kein Elterngeld bekommen werden, da ab 1.4. die Einkommensgrenze gesenkt wird. Nachdem wir aber freiwillig gesetzlich versichert sind, müssen wir trotzdem Krankenkassenbeiträge zahlen, was ich ehrlicherweise schon ein bisschen mies finde. Natürlich ist klar, dass es immer ein Minusgeschäft ist, ein Kind zu bekommen ^^
    Jetzt stellt sich die Frage, ob wir dem ganzen durch den Wechsel in eine Familienversicherung "entkommen" können. Das ganze Prozedere finde ich aber ziemlich undurchsichtig und kompliziert. Wir sind in zwei verschiedenen Krankenkassen, ich würde meine ungern verlassen, da ich ja regelmäßig auf Hilfsmittel angewiesen bin und wir da mittlerweile ein gut funktionierendes Ritual aus Ablehnung - Widerspruch - Genehmigung entwickelt haben und ich natürlich nicht weiß, wie es da bei der Krankenkasse meines Mannes laufen würde.
    Sprich, er müsste dann vermutlich jetzt in meine Krankenkasse wechseln, damit ich, nach der Geburt des Kindes in die Familienversicherung aufgenommen werden kann. Das würde in meinem Verständnis dazu führen, dass nur noch mein Mann Krankenkassenbeiträge zählt und ich aber während meiner Elternzeit davon ausgenommen bin. Wenn nach 6 Monaten dann die Elternzeit meines Mannes beginnt, müssten wir switchen. Ist das so einfach möglich? Oder gilt bei der Familienversicherung auch die Regel, dass man mindestens 12 Monate bei einer Kasse bleiben muss, bevor man wieder wechseln darf?

    Auf diesen Erwachsenenkram hab ich echt keinen Bock



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  5. #38885
    unsensibel Avatar von Lava
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    Ich glaube da würde ich mal die Krankenkasse anrufen.
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