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  1. #1
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    Hallihallo.

    Leider sind im letzten WS die Anforderungen für Zweitstudienbewerber im Fach Medizin um einiges gestiegen (5 Punkte sicher, 4 mit Dienst nur wenige aufgenommen).
    Ich werde diesen Sommer mein Abschluß im Bereich Erziehungswissenschaften machen (Bachelor). Denke mal mit "gut" auf dem Zeugnis = 3 Pkt.
    Nun stelle ich mir die Frage, wie komme ich an mehr Punkte ran. Da kam mir die Idee "wissenschaftliche Gründe" geltend zu machen. Zur Zeit arbeite ich als wissenschaftlicher Tutor an meiner Universität im Bereich Heil-und Sonderpädagogik, welcher ja früher und auch aktuell noch starke Verknüpfungen zum medizinischen Kontext pflegt. Betreue dort zwei Vorlesungen.
    Die Frage ist nur, hat das überhaupt Sinn? Und wie gehe ich es am besten an? Hab mir auch überlegt von meiner Arbeitgeberin (Dozentin in HSP) ein Schreiben geben zu lassen, in denen steht das Sie wissenschaftliche Gründe sieht und es als geeignet ansieht, bringt das überhaupt etwas?
    Oder doch lieber die beruflichen Gründe? Möchte gerne in den Fachbereich Pädiatrie gehen.
    Evtl. hat ja jemand von euch Erfahrungen und kann das grob einschätzen.



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von MisterXYZ
    Da kam mir die Idee "wissenschaftliche Gründe" geltend zu machen.
    Steht alles ganz wunderbar bei der zvs......
    http://www.zvs.de/Service/download/merkblaetter/M08.pdf

    "Wenn Sie wissenschaftliche Gründe für
    Ihr Zweitstudium geltend machen, trifft
    die an erster Stelle gewählte Hochschule
    die Vorentscheidung und vermerkt
    das Ergebnis in ihrem Gutachten"



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  3. #3
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    Die Info kenne ich, die Frage ist eher, ob meine Tätigkeit ausreicht und anerkannt wird. Und ob ich mir den Gutachter aussuchen kann?
    Habe ein paar mal gehört das man schon promovieren sollte damit wissenschaftliche Gründe überhaupt anerkannt werden.



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  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    ....was meinste wohl wie ein Gutachten ausfällt, bei dem
    du den Gutachter kennst und bestimmst???



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  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    Den Gutachter kann man sich nicht aussuchen.

    Gruß,
    SuperSonic



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