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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hey Leute!

    Ich hätte mal eine sehr dringende Frage an euch.. und zwar ist es bei mir so, dass ich jetzt im WS 2008/2009 an der LMU in München angefangen habe Medizin zu studieren. Mein Krankenpflegepraktikum habe ich aber, weil ich nach meinem Abitur 2006 noch kein Studienplatz bekommen habe, an der Uniklinik in Freiburg auf der Neugeborenenstation (90 Tage) Ende 2006 gemacht. Ich frage mich jetzt schon die ganze Zeit, ob mir dieses Praktikum anerkannt wird, weil es ja auf einer Neugeborenenstation gemacht wurde. Ich hatte auch schon beim medizinischen Prüfungsamt der LMU angerufen und die meinte dort, dass ich mit einigen Unterlagen vorbei kommen müsse. Da ich aber momentan nicht in München bin, kann ich das leider jetzt noch nicht machen. Ich mache mir aber da jetzt andauernd Gedanken drum, weil, wenn es nicht anerkannt werden würde, müsste ich ja möglichst bald das Pflegepraktikum nochmal machen, damit ich das bis zum Physikum in der Tasche habe.
    Also an alle, die sich damit auskennen... Wird mir in Bayern ein Pflegepraktikum auf der Neugeborenenstation anerkannt? Wie alt darf das Praktikum maximal her sein?
    Es wäre super, wenn mir jemand, der sich damit auskennt, möglichst schnell antworten könnten!

    Vielen, vielen Dank im voraus!!!



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  2. #2
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    Steht denn die Station überhaupt auf der KPP Bestätigung drauf? Bei mir wurde nie eine Station dazugeschrieben. Du brauchst nur den offiziellen Vordruck vom Kh unterschreiben und stempeln lassen. Und auf dem wird die Station nicht ausgefüllt.



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  3. #3
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    Zitat Zitat von madniki
    Steht denn die Station überhaupt auf der KPP Bestätigung drauf? Bei mir wurde nie eine Station dazugeschrieben. Du brauchst nur den offiziellen Vordruck vom Kh unterschreiben und stempeln lassen. Und auf dem wird die Station nicht ausgefüllt.
    Nee, hast Recht! Steht nicht drauf.. also werd ich wohl keine Probleme bekommen mit der Anerkennung, oder?
    Und dass es jetzt 2006 gemacht wurde, ist auch nicht schlimm, oder? Muss ja meines Wissens nach nur nach dem Abi gemacht worden sein!

    DANKE für deine Antwort(en)!



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  4. #4
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    Also, das kann ich dir nicht genau sagen, da müsstest du beim LPA nachfragen, wie alt das KPP max. sein darf. Ich glaube, ich habe mal gelesen - irgendwo hier im Forum - dass es nicht älter als 2 Jahre bei Studienbeginn sein darf, aber ob das stimmt, und ob das überall bei jedem LPA gilt, weiß ich nicht. Aber bevor du irgendwelchen Gerüchten glaubst, ruf beim LPA an.
    Lg



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  5. #5
    Sultan of Swing Avatar von derAnda
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    das Runde muss in das Luftführende
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    Und für den Fall dass du persönlich hingehst: Studienbuch und Immatrikulationsbescheinigung mitbringen. Ohne die sagen die Damen da nix. Könnt' ja jeder kommen.



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