teaser bild
Ergebnis 1 bis 4 von 4
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    06.01.2005
    Beiträge
    7

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Hallo,

    ich arbeite in einem kirchlichen Haus, welcher nach AVR zahlt, meine Frage nun wie hoch ist die Weihnachtszuwendung wenn dort steht 80,84 %, mir wurde gesagt das es vom Septembergehalt gerechnet wird. Zählen die Dienste auch dazu? Oder rechnet man 80,84% vom Grundgehalt?

    Danke



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #2
    Platin Mitglied Avatar von tonexxx
    Mitglied seit
    18.08.2004
    Ort
    Köln
    Beiträge
    635
    Ziemlich sicher vom Grundgehalt. Ich glaube aber, mich zu erinnern, dass der Durchschnitt der letzten drei Monate genommen wird...



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  3. #3
    Gold Mitglied
    Mitglied seit
    20.11.2004
    Ort
    Kellerkind im tiefen Westen
    Beiträge
    333
    Vielleicht hilft dir das:

    (d) Höhe der Weihnachtszuwendung

    Die Weihnachtszuwendung beträgt - unbeschadet des Absatz e - 100 v.H. der dem Mitarbeiter nach § 2 der Anlage 14 zu den AVR während des Erholungsurlaubs zustehenden Bezüge, die diesem zugestanden hätten, wenn er während des ganzen Monats September Erholungsurlaub gehabt hätte. Dabei sind bei der Anwendung des § 2 Abs. 1 Satz 4 der Anlage 14 zu den AVR bei der 5-Tage-Woche 22 Urlaubstage, bei der 6-Tage-Woche 26 Urlaubstage und bei anderer Verteilung der Arbeitszeit die entsprechende Zahl von Urlaubstagen zugrunde zu legen.

    (Quelle:http://www.schiering.org/arhilfen/ge...nlage01.htm#14)

    HH



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  4. #4
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    12.02.2003
    Beiträge
    396

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Beim Bewerbungsgespräch in einem AVR-Haus wurde ich auch direkt mal zum Abchecken in die Personalabteilung gelassen, was ich sehr witzig fand.

    Auskünfte dort:
    - mieser AVR-Grundtarif, aber um in der Region konkurrenzfähig zu sein zusätzlich:
    - 335 € außertarifliche Zulage.
    Unterm Strich ohne Dienste Brutto also 3400, immer noch 200 unter kommunalen Häusern und noch mehr unter Uni, klar.
    Dafür 77% vom Bruttogehalt Weihnachtsgeld und 250 Euro pro Jahr Urlaubsgeld (nur, wenn du schon am 1.1. des Jahres angestellt warst).



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]

MEDI-LEARN bei Facebook