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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Medizinischer Gendernaut Avatar von LIBre
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    Hallo,

    beim Durchsehen der verschiedenen Examina inkl. der HEXe hab ich das Gefühl bekommen, daß das IMPP sich mal so mal so entscheidet, wie geimpft wird, wenn folgendes eintritt:
    Patient verletzt sich, gibt an, als Kind "die üblichen Impfungen" bekommen zu haben, seitdem nicht mehr geimpft worden zu sein und den Impfpass kann er nicht vorlegen.
    Laut der STIKO (aktuellstes epidemiologisches Bulletin von 2008) gilt folgendes: Wenn bereits 3 oder mehr Impfungen (entsprechend der aktuellen Empfehlung zur Grundimmunisierung) durchgeführt wurden, gibt man im Verletzungsfall 1x Tetanus-Toxoid, wenn die letzte Impfung mehr als 5 Jahre zurückliegt, NICHT jedoch Tetanus-Immunglobulin (keine Simultanimpfung).
    Das IMPP verlangt aber (auf jeden Fall noch im HEX 4/07) eine Simultanimpfung. Warum?
    a) Weil er den Impfpaß nicht vorlegen kann und ich dem Patienten nicht vertraue?
    b) Weil ich nicht davon ausgehen kann, daß er vor ca. 20 Jahren die gleiche Grundimmunisierung gemacht hat wie sie heute Standard ist (damals hat man vielleicht noch weniger geimpft?)?

    Selbst wenn der Patient nur 2 Impfungen bislang bekommen hat, sollte man laut STIKO nur im Ausnahmefall Tetanus-Immunglobulin geben (nämlich wenn die Verletzung mehr als 24 Stunden zurück liegt)...
    Daß die gängige Praxis darin besteht, simultan zu impfen, kann doch kein (IMPP-) Argument sein? Ich hab langsam keine Ahnung mehr, worauf ich mich berufen soll im Zweifelsfall... diese Empfehlung der STIKO existiert auch schon seit mindestens 2005 im gleichen Wortlaut, das ist jetzt also nicht erst danach entstanden...

    Wer weiß da was genaueres? Was würdet ihr ankreuzen, wenn das im nächsten HEX wieder auftaucht?
    "Nein nein, was Du eben gesagt hast, irgendwas mit... Niere ..."
    "Ich glaube, Emma bezieht sich auf das Wort "imaginiere", Mylord!"



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    also ich kann mich da nur anschließen...ich denke man sollte sich bei den impfungen im zweifelsfall auf die STIKO berufen, schließlich sind die die experten, wenns ums impfen geht und nicht das allwissende IMPP



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  3. #3
    -= Harnverhalter =- Avatar von Die Niere
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    Ich würde mich für die Simultanimpfung entscheiden, da der Patient nicht adäquat Auskunft darüber geben kann ob ÜBERHAUPT jemals eine Tetanusimpfung erfolgt ist.

    gruesse, die niere
    “Don't waste your time on jealousy. Sometimes you're ahead, sometimes you're behind. The race is long, and in the end, it's only with yourself” - Mary Schmich (Chicago Tribune)



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    also ich habe dazu folgendes beim RKI gefunden:
    Grundsätzlich kann man eine Tetanus-Schutzimpfung und auch die Gabe von Tetanusimmunglobulin in Abhängigkeit von der Schwere der Verletzung, ihrem Verschmutzungsgrad und den Durchblutungsverhältnissen vor Ort - d.h. auch in Abhängigkeit vom Alter des Verletzten - um einige Stunden verschieben, wenn man aus den anamnestischen Angaben des Patienten glaubhaft entnehmen kann, dass er zumindest über eine Grund-im-munisierung verfügt und den Impfnachweis nachreichen kann. Dies dürfte bei der Mehrzahl der Kinder und Jugendlichen der Fall sein. Die Patienten sollten jedoch nachweisbar entsprechend aufgeklärt werden. Die Vorlage des Impfausweises sollte möglichst innerhalb von 24 Stunden erfolgen, denn nach diesem Zeitraum würde man entsprechend den gültigen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) bei einer Person mit bisher nur zwei nachweisbaren Impfungen im Verletzungsfall eine kombinierte Schutzimpfung durchführen müssen. Wenn nur der Zeitpunkt der letzten Boosterung unklar, eine Grundimmunisierung (mindestens drei Dosen) aber wahrscheinlich ist, so ist ggf. dieGabe einer Auffrischdosis Tetanus-Impfstoff (Td) die einfachste Verfahrensweise. Man muss bei Personen mit hohem Verletzungsrisiko jedoch damit rechnen, dass sie aufgrund von häufigen (unnötigen) Boosterungen im Abstand von weniger als fünf Jahren stärkere Lokalreaktionen entwickeln.

    Quelle STIKO

    Es ist also auch nicht falsch erstmal abzuwarten(schließlich hat man einen mündigen Patienten der versichert er sei als Kind geimpft worden)

    Das IMPP sollte solche Fragen vermeiden...



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