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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    09.10.2003
    Semester:
    1. WBJ
    Beiträge
    22
    Hallo!

    Ich habe eine PJ-Stelle an einem Haus angetreten, das monatlich 400€ bezahlt. Ich bekomme jedoch auch Bafög. Werden mir dann die 400€ von meinem Bafög abgezogen? Habe gelesen, dass dies der Fall ist bei Pflicht-Praktika (http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/kei..._praktikum.php), und das PJ ist ja ein solches...Habe das bis jetzt noch nicht dem Amt gemeldet, weil ich gar nicht daran dachte dass die Vergütung fürs PJ nicht wie ein normaler Job gewertet wird....war schon jemand vor mir in der Situation und kann mir weiterhelfen?

    Grüsse



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  2. #2
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
    Mitglied seit
    12.09.2002
    Ort
    Jeg arbejder hjemmefra.
    Beiträge
    38.372
    Hmm, als ich noch Bafög bekommen habe, war es so, dass man monatlich einen gewissen Betrag selbst erarbeiten durfte. Alles, was darüber hinausging, wurde mit dem Bafög-Betrag verrechnet. Ob das aber heute noch so ist...
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von Skalpella
    Mitglied seit
    21.08.2006
    Ort
    EmmaH
    Semester:
    3.WBJ
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    3.502
    Die Regelung kenne ich auch so. Sie wurde leider auch auf Nachfrage bestätigt. Bafög-Empfänger profitieren somit unglücklicher Weise kaum von bezahlten PJ-Stellen. Ich werde es so machen, dass ich gar kein Bafög mehr beantrage. Ist eh nur Ärger und Lauferei
    "Well, I sort of don’t trust anybody who doesn’t like Led Zeppelin."— Jack White.



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  4. #4
    stud.med -> stud.jur.
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    15.08.2005
    Ort
    Kölle
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    3
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    Wieso das denn ?! Ich darf doch auch ohne Anrechnung einen Minijob haben mittlerweile...?!



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  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
    Mitglied seit
    31.01.2006
    Beiträge
    2.798
    Ja, aber für vergütete Pflichtpraktika gelten andere Regeln, siehe Link im ersten Beitrag. Die Frage ist nun, ob das PJ tatsächlich so anzusehen und die PJ-Vergütung damit "Bafög-schädlich" ist.



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