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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied
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    ......arbeitet man dann im Nebenjob nicht auf Lohnsteuerklasse 6?



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  2. #7
    =Y= Avatar von little_lunatic
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    wird in vielen schulen "verboten". rein rechtlich gesehen haben die da aber nix in der hand. ich würds halt nicht gerade auf die nase binden.



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  3. #8
    Jodelschnepfe Avatar von Hoppla-Daisy
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    Damals in den Ardennen...
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    Wenn man auf 400-Euro-Basis arbeitet, nicht

    Ein Nebenjob muss übrigens beim (Haupt-) Arbeitgeber angegeben werden! Wenn man dies nicht tut, kann dies ein Grund für eine Abmahnung sein!
    Es ist einfacher, ein Loch zu graben, als einen Turm zu bauen

    Auch weiterhin gilt: "Krisen müssen draußen bleiben!"



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  4. #9
    =Y= Avatar von little_lunatic
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    16.03.2005
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    Alle
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    schule gilt aber nicht als arbeitgeber soweit ich weiß



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  5. #10
    Freizeitstudent Avatar von Strodti
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    Nebenjobs müssen vom Arbeitgeber genehmigt werden. Der darf sich quer stellen. Zumindest im öffentlichen Dienst gibt es auch eine Höchtstundenzahl, die man nebenbei arbeiten darf.

    Außerdem muss der Nebenjob ja auch mit dem Schichtdienst, den du in der Ausbildung haben wirst, zusammen passen. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass die meisten Stationsleitungen beim Dienstplan wenig Rücksicht auf einen Nebenjob nehmen würden. Ist ja schon manchmal ein Drama ein Sporttraining oder andere Hobbys mit dem Schichtdienst unter einem Hut zu bekommen.

    Zeitlich variable Jobs wie Nachhilfe geben oder so gehen durchaus. Gastronomie oder Nachtdienste in der Tanke evtl. auch. Aber ehrlich: Du verdienst in der Ausbildung gutes Geld. Wenn man daheim wohnt oder ins günstige Wohnheim zieht kann man Geld sparen...

    Edit: In der Krankenpflege Ausbildung ist die Schule durchaus Arbeitgeber. Offziell zwar PDL, aber meist übernimmt das die Schulleitung für die Schüler. Inkl. Abmahnen, kündigen, einstellen etc.
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