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  1. #6
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    Zitat Zitat von fahriye Beitrag anzeigen
    Meint ihr man kann das anfechten?
    ich denke nicht,diese frage wurde in dieser und ähnlicher form schon sehr oft gestellt auch immer mal wieder mit dem versuch den prüfling irre zu führen.
    aber hier ist es eindeutig die partialinsuff.!



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  2. #7
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    Ich stimme dir voll und ganz zu.
    Laut der BGA ist es eine Partialinsuffizienz.
    Hab ich trotz Prüfungsstress auch so gewählt.

    Aber in den Fallbeschreibungen darf doch nicht das Gegenteil behauptet werden.
    Die hätten anstelle "BGA in Ruhe normal" "BGA wie unten ausgeführt" oder so ähnlich schreiben müssen.
    Oder wenn zwei verschiedene BGA´s durchgeführt wurden, in der Fragestellung sich genau auf eine von beiden beziehen müssen..



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