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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    17.10.2008
    Ort
    Göttingen
    Semester:
    Mündliche Prüfung - ick hab Dir platt gemacht!!! :)
    Beiträge
    79

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    Das Thema Göttingen und Erstattung der Studiengebühren ist ein seltsames...
    Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass Du für den schriftlichen Teil definitiv nicht immatrikuiert sein musst. Der mündliche Teil, so berichtete man mir im Studentensekretariat (Frau Damm), sei ja universitär gekoppelt und man müsse deshalb immatrikuliert sein.
    Andererseits bekommt man tatsächlich in GÖ die volle Gebühr (also auch die Verwaltungskosten, etc.) zurück.
    Man kann sich bis zum 15.05. exmatrikulieren, um die Erstattung geltend zu machen. Dafür muss man dann in das zentrale Studentensekretariat am Willi-Platz gehen und ein spezielles Formular ausfüllen. Du musst Deine Karte nicht abgeben, kannst also die Gelder noch verprassen. Allerdings hast Du Gaststatus und musst den vollen Preis für Spezereien bezahlen. Auf Deiner Karte ist das Datum (glücklicherweise sehr unleserlich) der Exmatrikulation vermerkt. Stichwort: Bahnfahrt...
    Viel Erfolg!



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  2. #7
    Platin Mitglied
    Mitglied seit
    02.10.2007
    Semester:
    PostHexikiert
    Beiträge
    873

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    Das ist ja alles kompliziert!

    Bei uns machen das alle wie sie wollen und wie es für sie besser ist. Wir müssen nicht mehr eingeschrieben sein, ich bin es aber wegen der Versicherung. Außerdem befürchte ich meinen tollen Unizugnag zu verlieren und so auch den freien PubMed Zugang den ich noch etwas nutzen möchte

    Aber RLP zahlt ja auch keine Studi-Gebühren obwohl das Semesterticket und Co. mit knapp 200 EUR auch teuer ist



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