Hab da mal eine rechtliche Frage :
Ich weiß, daß man laut BSeuchG Patienten gegen deren Willen in Quarantäne stecken darf, wenn Sie eine der im entsprechenden Paragraphen angeführten Krankheiten haben.
Aber darf man Leute gegen Ihren willen auch Operieren ?
Ich denke an Dinge wie Zwangscholektomie bei Dauerausscheidern etc... hat da jemand Ahnung
Danke, Frosch