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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    19.02.2009
    Beiträge
    31
    Heyho!
    ICh mach gerad meinen Antrag fertig und hab jetzt gesagt, dass die genannten Konstellationen nicht zutreffen also:
    "1.
    Ich habe meine Wohnung (bei mehreren Wohnungen gilt die Hauptwohnung) mit meinem Ehegatten/Kind und lege hierüber eine Meldebescheinigung vor, weil ich die nächstgelegene Hochschule im Zulassungsantrag an erster oder an einer nachrangigen Stelle angebe.
    2.
    Ich habe meine Wohnung (bei mehreren Wohnungen gilt die Hauptwohnung) bei meinen Eltern/Pflegeeltern und lege hierüber eine Meldebescheinigung vor, weil ich die nächstgelegene Hochschule im Zulassungsantrag an erster oder an einer nachrangigen Stelle angebe."
    Würde es mir einen Vorteil verschaffen, wenn ich das eine Meldebescheinigung abgebe, auch wenn die Hochschule immer noch 150 Km weit weg ist? Ich versteh den Sinn dieses Punktes nicht.



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    11.08.2007
    Ort
    Silicon Junction
    Beiträge
    9.602
    Es geht darum, dass es die NÄCHSTE Uni ist, d.h. die mit der geringsten Distanz Eltern->Uni



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  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von pottmed
    Mitglied seit
    14.07.2005
    Ort
    niedersächsische Pampa
    Semester:
    3. WBJ
    Beiträge
    5.212
    Wenn Du nicht bei deinen Eltern wohnst, also nicht Sozialkriterium 4 geltend machen willst, musst Du keine Meldebescheinigung einreichen.
    Jeder Tag an dem man nichts neues lernt, ist ein verlorener Tag







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