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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hi zusammen,

    kurze Frage zu den Unterlagen die man an die ZVS schicken muss:

    1.) "Eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Einberufungsbescheides" wird verlangt. ich habe aber nur das Original (was ja anscheinend OHNE Unterschrift gültig ist). Jetzt meine Frage: Wo lass ich das beglaubigen? Also die Kopie !

    2.) Muss man seine Einzelnoten in den Halbjahren im ZVS Formular selber eintragen?

    Danke im Voraus
    mfG



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  2. #2
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    zu 1) beglaubigen kannst du es im bürgerbüro (also da wo man wohn- an-/ummeldung macht) es ist auch kostenfrei so lange man nicht zu viele sachen aufeinmal beglaubigen lässt ^^)

    ansonsten ist es auch noch möglich in verschiedenen kirchen sachen beglaubigen zulassen... da muss man aber schauen dass man die zuständige person erwischt.... und da sehen sie schon ganz gern wenn man etwas in die gemeindekasse wirft

    zu 2) ja die noten trägst du selbst ein! aber es bringt nichts falsche noten anzugeben weil du dein zeugnis ja auch nochmal beglaubigt hin schicken musst :P also komm nicht auf falsche gedanken



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  3. #3
    kreuzt-nix-mehr
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    Zitat Zitat von ordem1988 Beitrag anzeigen

    zu 2) ja die noten trägst du selbst ein! aber es bringt nichts falsche noten anzugeben weil du dein zeugnis ja auch nochmal beglaubigt hin schicken musst :P also komm nicht auf falsche gedanken
    na toll -.- dann kann ich mich ja auf mein kontrollblatt gefasst machen.. hab mich heute doch so über die email gefreut


    EDIT:
    dies scheint ja doch nicht der fall zu sein - habe da nichts eingetragen und am ende der seite mit dem elektronischen kontrollblatt steht:

    "Mein Antrag ist fehlerfrei"

    dann kann ich auf Ende klicken und gut oder?
    Geändert von risingsun (13.05.2009 um 16:17 Uhr)



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    hmm... hast du jetzt falsche noten angegeben oder wie jetzt??? verstehe nicht ganz :P

    wenn ja, könnte es sein, dass wenn du einen platz bekommst und die das zeugnis nochmal prüfen dir der platz wieder aberkannt wird....



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  5. #5
    kreuzt-nix-mehr
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    neee

    ich hab da garnichts eingetragen.. also auf dem ausgedruckten bogen hab ich keine noten eingetragen - ich dachte, das wäre nicht nötig

    aber wenn das fehlerhaft wäre, würde mich das kotnrollblatt doch darauf hinweisen oder?



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