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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo!

    Ich möchte in Berlin studieren. Nein, ich werde in Berlin studieren. Daher habe ich bei der ZVS natürlich der Charité den Erstplatz gesichert. Aber bei einem Notendurchschnitt von 1,3 und einer Punktzahl von 1030 bleibt es zweifelhaft, ob mir die Charité auch einen Platz sichert. Gut, es gibt ja das Sommersemester für gestrandete Erstbewerber. Im Sommer geht das Studium der Humanmedizuin für mich also definitiv los. Aber, und jetzt komme ich zum Thema: ich habe keine Lust ein Semester auf der faulen Haut zu liegen, wenn denn alles so kommt, wie es nicht kommen soll. Das KPP bleibt mir aus finanziellen Gründen verwehrt, FSJ und Zivildienst kommen für mich ebenfalls nicht in Frage. Das ewige Jobben ist nicht erfüllend und autodidaktisches Lernen ist zwecklos. Was mir daher in den Sinn kam, war, ein (total fachfremdes) Studium für ein Semester aufzunehmen, um dann die Fachrichtung zum Sommersemester zu wechseln. Wie sinnvoll ist dieser Einfall? Und welche Folgen hätte dieses Vorhaben für meine Zweitbewerbung bei der ZVS und die BaföG-Zahlungen?

    Vielen Dank fürs Lesen und im Voraus!



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  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von RSB
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    Hi,

    Glückwunsch zu dem guten Abitur.

    Zum Thema Bafög:

    http://www.das-neue-bafoeg.de/de/195.php

    lies mal dort nach, ob das in deinem Fall zutrifft.

    Ich würde zu dem Raten, worauf du keine Lust hast, deshalb kann ich dir nicht weiterhelfen, aber das mit dem Bafög ist vielleich durch oben stehenden Link geklärt.



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    13.04.2009
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    Zitat Zitat von http://www.das-neue-bafoeg.de/de/195.php
    Aus der Verpflichtung der Auszubildenden, ihre Ausbildung umsichtig zu planen und zielstrebig durchzuführen, folgt, dass die Aufnahme einer Parkausbildung, d.h. einer nicht der wahren Neigung und Eignung entsprechenden Ausbildung, die die Auszubildenden lediglich zur Überbrückung notwendiger Wartezeiten und nicht mit dem Ziel eines berufsqualifizierenden Abschlusses betreiben, im Regelfall förderungsschädlich ist.
    Falle ich unter diese Kategorie oder unter diese:
    Zitat Zitat von http://www.das-neue-bafoeg.de/de/195.php
    Eine Ausnahme hiervon gilt nur in den eng begrenzten Fällen, in denen Auszubildende durch rechtliche Beschränkungen bei der Vergabe von Studienplätzen zunächst daran gehindert sind, die ihrer Neigung entsprechende Ausbildung aufzunehmen und statt dessen eine andere Ausbildung beginnen, die sie für den Fall, dass eine Zulassung in der Fachrichtung ihrer Wahl endgültig nicht zu erreichen ist - auch berufsqualifizierend abschließen wollen. Die zeitliche Begrenzung nach § 7 Abs. 3 Satz 1 BAföG ist in jedem Fall zu beachten. Davon, dass Auszubildende zunächst allein durch Zulassungsbeschränkungen an der Aufnahme des Wunschstudiums gehindert worden sind, kann im allgemeinen nur dann ausgegangen werden, wenn sie fortlaufend, ohne Unterbrechung, die ihnen zur Verfügung stehenden Bewerbungsmöglichkeiten für ihr Wunschstudium genutzt haben
    ?

    Zitat Zitat von http://www.das-neue-bafoeg.de/de/195.php
    Ein Wechsel/Abbruch aus wichtigem Grund kann dazu führen, dass die neue Ausbildung nicht vollständig mit der Förderungsart Zuschuss/zinsloses Staatsdarlehen gefördert wird. Dies ist immer dann der Fall, wenn Zeiten der ursprünglichen Ausbildung nicht (vollständig) auf die neue Ausbildung angerechnet werden. Dann wird für die zusätzlich zugestandene Zeit Förderung als Bankdarlehen gewährt.
    Ist das die einzige Folge, die bei einem Fachrichtungswechsel im bezug auf die BaföG-Zahlungen eintritt?



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  4. #4
    gegenfrage
    Guest
    Was meinst du damit, dass dir das KPP aus finanziellen Gründen verwehrt sei?

    Für mich liest das, als ob du es dir nicht leisten kannst drei Monate einkommenslos zu arbeiten, aber das deckt sich ja nicht gerade mit deinen anderen Aussagen.

    BTW: Hast du dich nicht für das AdH beworben? Da dürfte dich die Charité doch nehmen mit 1030.

    (Oder zumindest zum AWG einladen.)



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von gegenfrage
    Was meinst du damit, dass dir das KPP aus finanziellen Gründen verwehrt sei?
    Naja, eigentlich genau das. Ich kann es mir schlicht nicht leisten, drei Monate einkommenslos einer Beschäftigung nachzugehen. Da das KPP mit einem Nebenjob, zumindest nach meinem Wissen, schwer vereinbar ist, kann ich es erst im Studium antreten.
    BTW: Hast du dich nicht für das AdH beworben? Da dürfte dich die Charité doch nehmen mit 1030.

    (Oder zumindest zum AWG einladen.)
    Das AWG ist wahrscheinlich, aber leider auch kein Garant für eine Zusage.



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