Einmal reicht aber . Bitte keine Doppel-Threads erstellen!
Grüße
Hoppla-Daisy
Moderatorin Medi-Foren
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hi!
ich will humanmedizin und zahnmedizin parallel zu studieren??
weiß jemand ob das möglich ist? oder ist das beides nur exklusiv studierbar??
danke für antworten !
vg
Einmal reicht aber . Bitte keine Doppel-Threads erstellen!
Grüße
Hoppla-Daisy
Moderatorin Medi-Foren
Es ist einfacher, ein Loch zu graben, als einen Turm zu bauen
Auch weiterhin gilt: "Krisen müssen draußen bleiben!"
Naja Bewerbung zum 1.FS für beide geht nicht(galub ich), also am besten Humanmedizin
erstmal anfangen, Scheine sammeln da nen Großteil Vorklinik gleich ist....dann würde ich
mal bei der Uni anfragen wies aussieht..... aber vielleicht gräbst du dich einfach mal
durch die MKG Threads des Forums.....
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Am besten bestehst du erst mal das HM-Physikum ("Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung") nach vier Semestern Vorklinik. Dann musst du nämlich nur den Zahnersatzkunde-Teil des ZM-Physikums machen:
Die Genehmigung des Doppelstudiums zweier zulassungsbeschränkter Fächer vom 2. Fachsemester an (du kannst dich bei der ZVS nicht gleichzeitig für beide Fächer für das 1. FS bewerben) wäre ohnehin sehr fraglich; normalerweise muss man in einem Fach bereits etwas fortgeschritten sein, bevor man das zweite hinzunehmen darf.§ 61 ZÄprO
(1) (weggefallen)
(2) Studierende der Medizin, die die ärztliche Vorprüfung oder den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach einem mindestens zweijährigen Medizinstudium nach der Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002 (BGBl. I S. 2405) vollständig bestanden haben, können zur zahnärztlichen Vorprüfung zugelassen werden, wenn sie nachweisen, daß sie
a) zwei Vorlesungen über Werkstoffkunde gehört und
b) regelmäßig und mit Erfolg an einem Kursus der technischen Propädeutik, an einem Phantomkursus der Zahnersatzkunde und während der vorlesungsfreien Monate an einem weiteren Phantomkursus der Zahnersatzkunde teilgenommen haben.
(3) Studierende der Medizin, die die Nachweise nach Absatz 2 erbracht haben, werden in der zahnärztlichen Vorprüfung nur in dem Fach Zahnersatzkunde (§ 28 Abs. 1 IV) geprüft. Die Prüfung muß einschließlich einer etwaigen Wiederholungsprüfung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Beginn beendet sein. Andernfalls gilt sie endgültig als nicht bestanden. Die Frist kann bei länger dauernder Krankheit oder bei Verhinderung aus anderen zwingenden Gründen verlängert werden. Die Prüfung ist bestanden, wenn das Urteil mindestens "befriedigend" lautet.
(...)