zitat:
Wichtig: Verfall des Pflegepraktikums
In der Regel ist das Pflegepraktikum erst nach Erhalt des Abiturzeugnisses möglich. Man sollte jedoch aufpassen, wenn man sein Pflegepraktikum vor Aufnahme des Studiums absolvieren möchte: Nach zwei Jahren wird das Praktikum nicht mehr anerkannt. Das heißt, wer direkt nach dem Abitur sein Pflegepraktikum ableistet, dann aber erst nach drei Jahren einen Studienplatz erhält, muss das Praktikum wiederholen. Aber auch hier gilt: Jedes LPA hat seine eigenen Regeln.
versteh ich das richtig dass wenn das kpp länger als 2 jahre her is BIS ZUM STUDIENPLATZ dass es dann verfällt. wenn man einen platz hat und man das kpp macht, würde es nie verfallen??? is das richtig oder sollte ich beim LPA nochmal nachfragen?lg