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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    zitat:
    Wichtig: Verfall des Pflegepraktikums
    In der Regel ist das Pflegepraktikum erst nach Erhalt des Abiturzeugnisses möglich. Man sollte jedoch aufpassen, wenn man sein Pflegepraktikum vor Aufnahme des Studiums absolvieren möchte: Nach zwei Jahren wird das Praktikum nicht mehr anerkannt. Das heißt, wer direkt nach dem Abitur sein Pflegepraktikum ableistet, dann aber erst nach drei Jahren einen Studienplatz erhält, muss das Praktikum wiederholen. Aber auch hier gilt: Jedes LPA hat seine eigenen Regeln.

    versteh ich das richtig dass wenn das kpp länger als 2 jahre her is BIS ZUM STUDIENPLATZ dass es dann verfällt. wenn man einen platz hat und man das kpp macht, würde es nie verfallen??? is das richtig oder sollte ich beim LPA nochmal nachfragen?lg



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  2. #2
    Heimkehrer Avatar von netfinder
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    Das siehst du richtig, aber im Zweifel kann dir da immer nur direkt das LPA helfen.
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  3. #3
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    Da wos schoen is
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    hier die antwort:
    "das kpp darf nicht älter sein als 3 Jahr vor Studiumsbeginn."

    daraus schließe ich dass das kpp, sobald man dann einen studienplatz hat, theoretisch nicht verfallen würde, zB wenn man mehr als 4 semester zum physikum braucht.



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  4. #4
    thanks for all the fish! Avatar von DeKl
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    wie gesagt, das trifft nicht auf jedes lpa zu. mein pflegepraktikum war auch schon recht staubig. hat aber niemanden interessiert. einfach beim jeweiligen zuständigen lpa erkundigen, ist die sicherste und sauberste methode (mit manchen fragen bringt man die aber auch auf ideen, auf die sie vorher nie gekommen wären )
    "Sterbt Menschen aus! Menschen aussterben ist schön!"
    -Eugen Egner-



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  5. #5
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    Zitat Zitat von Medi freak
    In der Regel ist das Pflegepraktikum erst nach Erhalt des Abiturzeugnisses möglich. Man sollte jedoch aufpassen, wenn man sein Pflegepraktikum vor Aufnahme des Studiums absolvieren möchte: Nach zwei Jahren wird das Praktikum nicht mehr anerkannt. Das heißt, wer direkt nach dem Abitur sein Pflegepraktikum ableistet, dann aber erst nach drei Jahren einen Studienplatz erhält, muss das Praktikum wiederholen.
    Das gilt für Berlin zum Beispiel nicht. Es wäre sinnvoll, zu solchen Fragen jeweils das entsprechende Bundesland anzugeben (oder nach den Regelungen für das entsprechende Bundesland konkret zu fragen).



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