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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    03.12.2001
    Ort
    Hannover
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    Hallo,

    ich habe eine Frage, die ich selbst nicht beantworten kann.
    (ich bin Stud. med. in Hannover im 9. Fachsemester)
    und eine gute Bekannte hat sich an mich gewandt um Rat einzuholen.

    Sie hat vor beginn Ihres Medizinstudiums (und auch noch währenddessen)
    bei einer ambulanten Krankenpflege Gearbeitet, kann Ihr die Zeit die sie

    dort verbracht hat auch als Krankenpflegepraktikum angerechnet werden?
    (sie ist jetzt im 3. Semester)
    Ein Anruf bei dem LPA brachte nur die Information, das das in der
    Approbationsordnung §6 genau geklärt wäre.
    Uns liegt allerdings nur die Neue App. Ordnung vor, und da kann ich aus
    §6 (oder sonst wo) nicht entnehmen ob eine Möglichkeit besteht diese
    Tätigkeit als Krankenpflege anzurechnen.
    Ach, so ich sollte noch sagen, meine Bekannte hat eine Abgeschlossne
    Ausbildung als Radiologisch-technische Assistentin.

    Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns eine Hilfreiche Antwort geben
    könnten.

    Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

    Sebastian Wyszomirski



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  2. #2
    zwischen Tür und Angel Avatar von Nico
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    14.11.2001
    Ort
    war mal Hamburg und Mainz
    Semester:
    nix
    Beiträge
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    Zitat:
    Außerdem (ausser dem Praktikum im KKH - Anmerkung von mir) können Zeiten aus einer pflegerischen Tätigkeit im Sanitätsdienst der Bundeswehr, aus dem Freiwilligen Sozialen Jahr, aus dem Zivildienst und aus der Ausbildung zur Hebamme oder Krankenschwester-/pfleger auf das Praktikum angerechnet werden. Für die Anerkennung ist das medizinische Prüfungsamt zuständig


    Gruß
    Nico



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