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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Greg House
    Mitglied seit
    18.02.2008
    Ort
    Heidelberg/Mannheim
    Semester:
    5. Semester
    Beiträge
    166
    Ab wann kann man sich eigentlich nun immatrikulieren?
    Ab dem Tag an dem der Bescheid kommt oder muss da ein Termin eingehalten werden?

    Mir gehts nur um den Bafög Antrag da man da ja eine Immatrikulationsbescheinigung braucht.



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    11.08.2007
    Ort
    Silicon Junction
    Beiträge
    9.602
    Auf dem Bescheid steht alles : Wer,Wann,Wo mit Was zu sein hat.



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  3. #3
    Platin Mitglied
    Mitglied seit
    03.03.2009
    Beiträge
    893
    Auf der zvs seite steht auch schon was:

    12. August 2009
    Versand der Zulassungsbescheide im bundesweiten Auswahlverfahren der ZVS-Quoten für Abiturbeste und nach Wartezeit.
    Frist für die Erklärung über die Annahme des Studienplatzes:
    bis 24. August 2009.
    und

    Überschreiten Sie die Frist zur Annahme des Studienplatzes, verlieren Sie den Studienplatz. Im Zulassungsbescheid wird Ihnen mitgeteilt, bis wann Sie sich bei der Hochschule einschreiben müssen. Ist die Einschreibung bis zu diesem Termin nicht beantragt worden, wird der Zulassungsbescheid unwirksam.



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  4. #4
    Greg House
    Mitglied seit
    18.02.2008
    Ort
    Heidelberg/Mannheim
    Semester:
    5. Semester
    Beiträge
    166
    Ok.
    Nur etwas aufgeregt... sry=



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