Das weiß ich von einer Freundin die auf dem Gericht arbeitet und da hat sich einer nen Platz erklagt weil er länger warten musste als die Studienzeit ist. Das war aber nicht in HM. Das Studienfach weiß ich leider nicht. Aber es gibt auf jeden Fall einen Pargraphen dass eine Wartezeit die länger andauert als die Regelstudienzeit als unzumutbar gillt und daher nicht zulässig ist. Und dann kann man klagen.....