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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo erstmal,

    wahrscheinlich mache ich mir schon wieder zu viele Gedanken, aber ich bräuchte wirklich mal euren Rat bzw. Erfahrungen.
    Bin im I. Semester und muss (wie jeder eben) im November zur Betriebsärztin gemäß Biostoffverordnung. Habe heute irgendwie die Panik, dass ich nicht das Urteil "keine gesundheitlichen Bedenken bekomme". Habe nen Ekzem, Asthma, Allergien, cortisoninduziertes Cushing Syndrom.
    Aber alles hat mich bisher nicht gehindert, in dem Bereich zu arbeiten. Eigentlich hat es doch keine Auswirkungen oder? Bzw. was wären Diagnosen, die das Urteil einschränken würden?
    Würde mich sehr über eine Antwort von euch freuen!
    lg
    searchgirl



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  2. #2
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    vorbei
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    Hallo.

    Diagnosen, welche dich eventuell vom Studium ausschließen würden, wären infektiöse Erkrankungen wie z.B. HIV oder Hepatitis.

    Deine Erkrankungen sollten da in erster Linie nicht zu Problemen führen, insbesondere nicht, wenn es bisher keine Probleme gab. Ich lege dafür natürlich nicht die Hand ins Feuer aber jetzt freu dich erstmal über den Platz, den viele jetzt bestimmt gern hätten.

    Viele Grüße
    "Oh! Come and see the violence inherent in the system! Help! Help! I'm being repressed!"



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  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von Miss_Verständnis
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    Ich denke nicht einmal bei einer HIV- oder Hep-Infektion dürftes es Probleme geben. Das wäre ja Diskriminierung! Später beim Arbeitgeber eventuell...aber Arzt werden darf man wohl; ob man dann nicht lieber in die Forschung geht sei mal dahingestellt... Wie auch immer- würde mir keine Gedanken machen zwecks der Untersuchung!
    Guten Studienstart auf jeden Fall!
    "Is the brain a gift from God, or simply the jackpot of a trillion rolls of DNA dice?”



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  4. #4
    Gold Mitglied
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    Zitat Zitat von Miss_Verständnis Beitrag anzeigen
    Ich denke nicht einmal bei einer HIV- oder Hep-Infektion dürftes es Probleme geben. Das wäre ja Diskriminierung!
    Ich glaube nicht, dass man das so sagen kann. Und was ist denn daran Diskriminierung? Patientenschutz sollte in dem Fall ja wohl vorgehen.



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  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von SarahT. Beitrag anzeigen
    Ich glaube nicht, dass man das so sagen kann. Und was ist denn daran Diskriminierung? Patientenschutz sollte in dem Fall ja wohl vorgehen.
    Du wie wärs wenn man dann die HIV-HEP-C-Erkrankten auch ausserhalb behandelt? Wär doch auch irgendwie Patientenschutz oder?So in kleinen separaten Lagern oder so....




    (Wer den Sarkasmus nicht checkt darf mich gerne per PN anschreiben)



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