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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Würzburg
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    123
    Hallo,

    auf der Bescheinigung von meinem Krankenpflegepraktikum steht jetzt drauf vom 14.09.2009 - 13.10.2009 für mich sind das 30 Tage und völlig ok. Doch die Pflegedirektion meinte, sie würde das so unterschreiben es würde aber vom LPA nicht annerkannt...weil ich müsse ja einen Monat machen, also vom 14.09. - 14.10. Bin jetzt total verwirrt. Wird es nun anerkannt oder net?

    LG, Andy



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  2. #2
    Klinik!
    Mitglied seit
    26.04.2009
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    878
    Blödsinn, das zählt



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  3. #3
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
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    long time gone
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    3.208
    Oh man, das ist so typisch Krankenhaus ... die feilschen da um jeden Tag mehr an dem sie nen kostenlosen DvD haben. Ging mir bisher auch bei jedem KPP so! Lass dich davon ja nicht beeindrucken!



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  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von fallenangel30487
    Mitglied seit
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    2.772
    Zitat aus der Infobroschüre KPP
    ...Für die Berechnung des Zeitraums des Krankenpflegedienstes werden Kalendertage
    zugrunde gelegt. Bei einem 3-monatigen Krankenpflegedienst sind 90 Kalendertage
    nachzuweisen. Maßgeblich ist der auf dem Formzeugnis ausgestellte tatsächliche
    Zeitraum des Krankenpflegedienstes.
    Beispiele:
    01.03. - 31.03. = 31 Kalendertage
    01.04. - 30.04. = 30 Kalendertage
    14.02. - 13.03. = 30 Kalendertage
    21.08. - 17.09. = 28 Kalendertage
    Unterbrechungen (Krankheitszeiten, unentschuldigtes Fernbleiben) sind gesondert
    auszuweisen und können nicht berücksichtigt werden. Dabei werden alle Tage
    gezählt, also auch Wochenenden und Feiertage. Insgesamt müssen Sie auf 90
    Kalendertage Krankenpflegedienst kommen.
    Hinweis: Bei einer Unterbrechung z.B. wegen Krankheit empfehlen wir, den
    Krankenpflegedienst für die Dauer der Unterbrechung entsprechend zu verlängern.
    • Wir möchten noch darauf hinweisen, dass
    ♦ eine Bescheinigung vom 01.07. - 22.09.
    (= 12 Wochen x 7 Kalendertage = 84 Kalendertage)
    für einen dreimonatigen Krankenpflegedienst nicht ausreichend ist.

    vlg fallenangel



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  5. #5
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    05.09.2008
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    long time gone
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    Richtig!

    Lohnt sich übrigens, sich die Infobroschüre mal danach durchzulesen, dann weiss man, was man während des KPPs eigentlich hätte machen sollen! lol



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