Es gibt die sogennante Vorabquoten für besondere Bewerbergruppen. Eine von diesen Gruppen sind Ausländer. Was bedeutet das? Nicht EU-Bürger oder? Weil ich lese in der zvs-website, dass EU-Bürgen zulassungsrechtlich den Deutschen gleichgestellt sind.
EU-Bürgen haben dasselbe Verfahren als Deutsche und sie sind nicht in die sogennante Ausländer-Vorabquoten drinnen oder?
Ich würde mich sehr freun, wenn jemandem es mir erklären kann. Ich komme aus Spanien und ich würde gerne es wissen.
Vielen Dank!