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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,
    habe eine Zusage für eine neue Stelle erhalten, allerdings ist diese wie immer sofort zu besetzen (01.01). Leider konnte ich nicht mehr fristgerecht kündigen, so dass ich nun erst zum 31.03. meinen Vertrag auflösen könnte. Habe mit meinem Chef geredet, in der Hoffnung auf eine vorzeitige Vertragsauflösung (hatte 01.02. anvisiert gehabt- so auch mit meinem neuen Arbeitgeber besprochen) der allerdings nicht sehr erfreut war und mir somit frühestens eine Auflösung zum 28.02. angeboten hat. Ich könnte seine Haltung durchaus nachvollziehen, wenn wir personell schlecht besetzt wären, doch dies ist wirklich nicht der Fall. Somit habe ich mich nochmal an den Chef meiner hoffentlich zukünftigen Stelle gewandt (bezüglich Arbeitsvertrag ab 01.03. statt 01.02.), aber bisher noch nichts gehört. Ich könnte mit meinem Resturlaub/ Überstunden selbst bei fristgerechter Kündigung bereits in der 2 Februar Woche aufhören zu arbeiten. War jemand in einer ähnlichen Situation? Hat jemand quasi überschneidend als "Nebenjob" gearbeitet (Lohnsteuerklasse 6). Irgendwelche Ideen meinen Chef doch noch von einer frühzeitigen Vertragsauflösung zu überzeugen? Bin für jeden Ratschlag dankbar (hoffe halt, dass meinen neuer Chef dem Kompromiss 01.03. zustimmt). Danke



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  2. #2
    Ldr DptoObviousResearch
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    Du darfst während der Zeit des Erholunsurlaubs nicht arbeiten, da das dem Zweck des Erholungsurlaubs als Arbeitsschutzmaßnahme zuwiderliefe.
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



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  3. #3
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    Ja stimmt natürlich, allerdings wären die gesetzlichen Möglichkeiten meines jetzigen Arbeitgebers mich abzumahnen bzw. fristlos zu kündigen. Könnte mir dann ja quasi egal sein. Interessanter ist da schon eher wie mein potentiell neuer Arbeitgeber hierzu steht. Problem ist generell, dass ich es nicht unbedingt drauf anlegen will, im Unfrieden zu scheiden, allerdings ist das Verständnis meines Chefs für meinen Stellenwechsel generell eher klein...



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  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    Was sind das überhaupt für unmenschliche Kündigungsfristen? über 3 Monate?!
    Du könntest dir aus den Gründen für eine vorzeitige fristlose Kündigung noch den harmlosesten aussuchen und das Vergehen "begehen" - ganz im Frieden wirds ja offensichtlich nicht gehen...



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  5. #5
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    Zitat Zitat von Espressa Beitrag anzeigen
    Was sind das überhaupt für unmenschliche Kündigungsfristen? über 3 Monate?!
    6 Wochen zum Quartalsende- habe die Jobzusage 6 Tage zu spät erhalten...



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